Nos personalia non concoquimus. Nostri consocii (Google, Affilinet) suas vias sequuntur: Google, ut intentionaliter te proprium compellet, modo ac ratione conquirit, quae sint tibi cordi. Uterque consocius crustulis memorialibus utitur. Concedis, si legere pergis.
 
 
 
top
Tablinum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
  • [Hauptraum des römischen Hauses, vom Atrium aus zugänglich. Arbeitsraum des Pater familias.] 
Tribunus Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
  • [römisches Amt] 
    • tribunus militum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche Konsulartribun Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
      • Die "tribuni militum consulari potestate" (Consulartribune)
        • sind Beamte mit konsularischer Befehlsgewalt. Sie waren 444 v.Chr. ursprünglich vom Senat eingeführt worden, um für Plebeier ein dem Konsulat gleichwertiges Amt für die Plebeier zu haben und so das Konsulat den Patriziern vorzubehalten. Im Unterschied zu den Konsuln
          • eine größere Zahl
          • kein Recht auf einen Triumph.
        • Das erste Collegium von 444 wurde im dritten Monat wegen eines Wahlfehlers abgesetzt und durch zwei nachgewählte Konsuln ersetzt.
        • Das Militärtribunat wird nach 405 als Ersatz für das Konsulat mit sechs Amtsinhabern zur Regel. 367 wird es abgeschafft.
      • Tribuni militum (ohne konsularische Gewalt)
        • sind Unterbeamten, die von den Konsulartribunen ernannt werden.
        • In jeder Legion gab es zwischen drei und später sechs Tribuni militum (Stabsoffiziere), die vorrangig mit logistischen Aufgaben betreut werden. Sie wurden dem Ritterstand entnommen und mussten eine längere Dienstzeit absolviert haben.
    • tribunus plebis Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
      • Beamten, die zur Interessenvertretung der Plebs (tribunus plebis custos defensorque iuris et libertatis, Cic.) nach dem 1. Auszug auf den Heiligen Berg (494 v.Chr.) durch ein besonderes Gesetz (lex sacrata) eingeführt worden waren. (Liv.2,33). Nur freie Plebeier konnten gewählt werden, die bereits gedient hatten. Ihre Zahl erhöhte sich mit der Zeit von zwei bis auf zehn (457 od. 449). Sie traten ihr Amt jeweils am 10. Dez. an. Sie nahmen an den Senatssitzungen nicht in der Kurie teil, sondern auf Bänken vor der Tür ("ante valvas positis subselliis"). Caesar ließ sich einzelne Rechte des Volkstribunen übertragen (48 ius subsellii, 44 sacrosanctitas). Augustus erhielt diese beiden Rechte 36 v.Chr zusätzlich 30 das ius auxilii und 23 die volle "tribunicia potestas". Seit dieser Zeit diente sie zur Jahreszählung. In der weiteren Kaiserzeit werden einzelne Rechte wieder eingeschränkt, das Amt erlicht ganz in der Mitte des 3. Jh. n.Chr.
      • Die Amtsgewalt des tribunus plebis ("tribunicia potestas") beinhaltet verschiedene Rechte:
        • ius agendi cum patribus (ius sententiae) (457 v.Chr.);
        • ius subsellii, das Recht auf der Tribunenbank Platz zu nehmen;
        • Recht die Plebs zu Beschlüssen und Wahl plebeischer Beamter zu versammeln (concilia plebis);
        • Recht auf Unverletzlichkeit (sanctitas, sacrosanctitas);
        • ius auxilii: Recht zur jederzeitigen Hilfeleistung (auxilii latio) für Plebeier auf deren Antrag (appellatio, provocatio) hin;
        • ius intercessionis (Vetorecht) gegen Verfügungen der Behörden und Senatsbeschlüsse (außer in Fragen des Krieges);
        • ius coercitionis (Disziplinargewalt) mit den beiden Teiaspekten des ius prensionis (Festnahme) und des ius multae dictionis (Strafverhängung).
    • tribunus aerarii Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
      • Ursprünglich Tribusvorsteher; die dem Quästor beigesetzten Zahlmeister aus dem Plebejerstande, die nach der vorgeschriebenen Bestimmung das aus dem Ärarium erhobene Geld, besonders beim Heere den Sold unter die Soldaten, austeilten. Als nach der lex Aurelia iudiciaria (Lucius Aurelius Cotta, Praetor 70 v.Chr.) die Handhabung der Gerichte unter die drei Stände des Staates (Senatoren-, Ritter- u. Plebejerstand) verteilt wurde, wurden von seiten der Plebejer die tribuni aerarii Richter (Cic.Catil.4,15) (Georges)
    • tribunus celerum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
      • Unter den Königen Kommandant der Reiterei. In der Republik sakrale Aufgaben]
Triclinium Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
  • "Drei-Liegen-Raum" an der Rückseite des Atriums. Reichere Häuser besaßen an luftigerer Stelle einen eigenen Essraum für den Sommer (triclinium aestivum). Selten dürften einige Häuser für jede Jahreszeit ein eigenes triclinium gehabt haben (triclinium hibernum, vernum, aestivum und auctumnale). Drei Speisesofas waren in Form eines Hufeisens um einen (runden) Esstisch gestellt. Die vierte Seite blieb zum Auftragen der Speisen frei. Auf jeder Polsterbank lagen bei den Römern drei Personen. Der Unterbau der Polsterliegen war nicht selten in Stein statt in Holz ausgeführt. (Vitruv 6,9ff.).
Tunica Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
  • > Kleidung: Die Tunica war das Untergewand der Männer und der Frauen (griech.: ὁ χιτών). Ging der Mann außer Haus, gürtete er die Tunica und zog die Toga über; die Frau zog über die tunica die Stola. Die tunica manicata hatte ausnahmsweise Ärmel. Zur Bezeichnung des Ranges konnte die Tunica der Männer einen clavus latus oder einen clavus angustus tragen.
Sententiae excerptae: