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ius  > caput > fas > lex > Recht Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
  • ius publicum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche "ius civitatis", Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
    • Das "Öffentliche Recht", das Rechte und Pflichten der Magistratur gegenüber den Bürgern und die Rechte und Pflichten des Bürgers (civis natus) gegenüber Bürgerschaft und Staat festlegte. Es ist "ius civitatis" (vgl. civitas).
      • iura publica: 
        • ius libertatis Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Persönliche Freiheitsrechte und Schutz vor Strafen. Dazu gehört das
        • ius auxilii Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche , der Anspruch auf Hilfeleistung
        • ius suffragii Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Aktives Stimmrecht in den verschiedenen comitia
        • ius honorum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Passives Stimmrecht für (seit 300 v.Chr.) alle honores
        • ius provocationis Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Das Recht gegen Entscheidungen der Verwaltung an das Volk zu appellieren
        • ius sacrorum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Das Recht zur Teilnahme an öffentlichen und privaten Kulthandlungen
      • ius trium liberorum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche : Um der Kinderarmut vorzubeugen, gewährte der Kaiser Vätern mit mindestens drei Kindern gewisse Privilegien, z.B. das Recht auf vorzeitige Beförderung. (Plin.epist.6,11; Plin.epist.10,2; Plin.epist.10,94; Plin.epist.10,95)
  • ius privatum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
    • Das "Bürgerliche Recht" oder "Zivilrecht" regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Es ist  "Ius Quiritium".
      • iura privata
        • ius conubii Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche
          • Das Recht nach römischem Recht eine Ehe zu schließen
        • ius commercii Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche oder ius Quiritium Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche :
          • Das Recht, Geschäftsverträge abzuschließen und durch Geschäfte oder Erbschaft Eigentum zu erwerben.
          • Freigelassene erhalten zunächst das Latinische Bürgerrecht. Erst durch Verleihung des ius Quiritium werden sie zu Vollbürgern (cf. Plin.epist.10,5)
  • ius gentium Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche :
    • Im Unterschied zum ius civile regelt das ius gentium die Rechtsbeziehungen zwischen Fremden oder zwischen Römern und Fremden, soweit sie in Rom gerichtlich anhängig wurden.
  • ius societatis amicitiaeve Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche :
    • Das Recht auf Schutz und Hilfe, das fremde Völker als socii oder "amici populi Romani" gegenüber den Römern hatten (z.B. Liv.5,35,4)
  • ius Italicum Internetsuche bei Google | GBV-Literatursuche :
Sententiae excerptae: