- homines de plebe (plebeii, homines
plebeii) sind alle römischen Bürger, die keine Patrizier sind, also das einfache römische Volk der Kleinbauern und Handwerker. Anfangs hatten sie nicht das volle Bürgerrecht: Es fehlten insbesondere das conubium und das ius honorum.
- Da das ius auspicii nur den Patriziern zustand, kamen Plebeier anfangs nicht für die Besetzung von Ämtern in Frage.
- Da die Gerichtsbarkeit anfangs nur bei den Patriziern lag, mussten sich die Plebeier vor Gericht der Hilfe eines patrizischen patronus versichern. Sie wurden so zu clientes.
- Durch die Herausbildung des ordo equester (
Ritterstand) kam die
plebs mit der Zeit im Sinne einer Unterschicht in Verruf (Liv.26,36,12).
- Die Plebeier mussten sich ihre Gleichberechtigung in den Ständekämpfen bis 300 sukzessiv erstreiten.
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