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Aus Ciceros Biographie (6)

Die ersten Jahre nach dem Konsulat und die Zeit der Verbannung

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  1. Die ersten Jahre nach dem Konsulat und die Zeit der Verbannung:
    1. Der Skandal des Clodius: 62 v. Chr. hatte Pompeius einen Bericht über seine Erfolge im Osten nach Rom geschickt und seine Heimkehr angekündigt (Cic. wirbt um seine Freundschaft in ad fam. V 7), als sich im Dez. 62 v. Chr. der Skandal des Clodius ereignete: Er hatte sich bei einem Frauenfest in Frauenkleidern vermummt Zugang zu Caesars Haus (des damaligen Pontfex maximus) verschafft und versucht, sich dessen Frau Pompeia zu nähern. Ein Ausnahmegerichtshof sprach ihn aber (durch Bestechung des Crassus) frei. Da Cicero sein Alibi erschüttert hatte, zog er sich den Hass des Clodius zu. Politisches Verständnis fand Cicero nirgends außer bei Cato.
    2. Das Triumvirat: Als Pompeius 61 v. Chr. siegreich zurückkehrte, weigerte sich der Senat (engstirnig und kurzsichtig), seine politische Neuordnung im Osten zu ratifizieren (und seine Veteranen mit Ackerland zu entschädigen). Dies zwang Pompeius, sich Caesar und Crassus zu nähern. Das Triumvirat (60 v. Chr.) sichert zunächst nur gegenseitiges Wohlverhalten. Für Caesar war es der Durchbruch: 59 wird er Konsul (und entschädigt Pompeius' Veteranen). Als Prokonsul kann er sich in Gallien die nötige Machtbasis aufbauen.
    3. Ciceros Verbannung: Als Cicero 59 v. Chr.   in einer Prozessrede für seinen Amtskollegen Antonius das Triumvirat angriff, trat Clodius drei Stunden später mit Caesars Erlaubnis durch Adoption in die plebs über. Dadurch stand ihm der Weg zum Volkstribunat offen. Am 10. Dez. begann er als Volkstribun, seine Pläne zu verwirklichen: Er stellte Antrag auf Erneuerung des Gesetzes des C. Gracchus (132 v. Chr.), das die Ächtung dessen vorsah, der den Tod eines Bürgers ohne ordentliche Gerichtsverhandlung veranlasst hatte. Caesar und Pompeius waren zwar dagegen, dass das Gesetz rückwirkend in Kraft gesetzt würde, konnten es aber nicht verhindern. Volksversammlungen zugunsten Ciceros wurden von bewaffneten Banden des Clodius aufgelöst. Mitte März 58 v. Chr. verließ Cicero freiwillig Rom. Sein Haus auf dem vornehmen Palatin wurde verbrannt und geplündert. Er selbst weilte teils in Dyrrhachium, teils in Thessalonike. Er war äußerst niedergeschlagen (z.B.: Cic.fam.14,1(4),3). Als Quintus 58 v. Chr. aus Kleinasien zurückkehrte, lehnte es Cicero ab, ihn zu sehen.
    4. Ciceros Rückkehr: Da Clodius durch seine Bandentätigkeit selbst Pompeius (Attentatsplan) und Caesar gefährlich zu werden drohte, stellten die Tribunen T. Annius Milo und P. Sestius Gegentruppen auf. Auch begann Pompeius, sich wieder dem Senat zu nähern (Cicero konnte ein Gegengewicht gegen Caesar bilden), und  Caesar gab seinen Widerstand gegen eine Rückberufung Ciceros auf. Am 4. Aug. 57 v. Chr. wurde Cicero auf einstimmigen Beschluss der Volksversammlung (dem sich der Senat mit Ausnahme des Clodius einstimmig anschloss) zurückberufen und reiste am gleichen Tag aus Dyrrhachium ab. Tullia erwartete ihn in Brundisium.
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