- Ciceros
Jugend und erste Tätigkeit:
- Herkunft:
Cicero stammte (wie Marius) aus Arpinum im Volskerland.
Dort ist er am 3. Jan. 106
v.Chr. geboren. Seine Familie gehörte zum
Ritterstand (ordo equester). Als "homo novus"
konnte er nur aufgrund eigener Leistung eine Karriere
durchlaufen. Seine Mutter Helvia war die Schwägerin
des Privatrechtsgelehrten C. Aculeo, der mit L. Licinius
Crassus befreundet war. Ciceros Onkel Lucius war mit
dem Redner M. Antonius befreundet. So war ihm väterlicher-
und mütterlicherseits der Weg geebnet. Auf Umwegen
war Cicero auch mit den Marii aus Arpinum verwandt.
Der Berühmte Sieger über Jugurtha und über
die Kimbern und Teutonen lebte noch bis
86 v. Chr.. Sein Sohn wurde zusammen mit Cicero
erzogen.
Voraussetzung für eine Karriere in der Ämterlaufbahn
war außer dem Mindestalter von 30 Jahren Beliebtheit
beim Volk. Diese erwarb man sich durch militärische
Erfolge oder durch Tätigkeit auf dem "forum
Romanum". Besonders die Kriminalgerichtsbarkeit
war zu einem Mittel im politischen Leben geworden,
denn einer Anklage konnte man sich nicht entziehen.
Das Mittel, sich dabei durchzusetzen, war die Rhetorik.
Die Rede vor Volk, Senat und Gericht war in Rom schon
längst heimisch, aber gerade jetzt von höchster
Bedeutung, wo die äußere Ausweitung des
Imperiums abgeschlossen war, und sich die Aufmerksamkeit
auf die soziale Frage im Innern richtete. Cato hatte
eine urwüchsige Sprache geredet ("rem tene,
verba sequentur!"); die Gracchen, die Cicero
zur Lektüre empfiehlt, waren wohl von der Kunst
der Rede beeinflusst, hatten aber Flugschriften ohne
literarischen Anspruch verfasst.
- Jugendunterricht
in Rom: Im Elementarunterricht betrieb man
die Kenntnis der XII-Tafeln und die Ausbildung eines
guten Stils; auf einer zweiten Stufe die Ausbildung
in Rhetorik (kaum ohne griechische Lehrer), wobei
Übersetzungsübungen die Fähigkeiten
in der eigenen Sprache erweitern halfen. Viel lernte
man in der Begleitung bedeutende Persönlichkeiten
auf das Forum (deductio), indem man ihnen dort zuhörte.
Cicero hörte in seiner Jugend die Redner Crassus
(140 - 91 v. Chr.) (nach dessen Tod seinen Nacheiferer
P. Sulpicius Rufus) und Antonius
(143 - 87 v. Chr.).
In die Rechtskenntnis wurde er eingeführt durch
Scaevola Augur (cos.
117 v. Chr.), an dessen Beratungen er teilnahm.
Über ihn erfuhr Cicero von dem Humanitätsideal
(humanitas) des Scipionenkreises, der für ihn
geistige Heimat verkörpert. Cicero setzte sein
"tirocinium fori" bei Scaevola Pontifex
(cos. 95 v.Chr.
) bis zu dessen Ermordung (82
v.Chr.) fort.
In Berührung mit der Philosophie kam er, nachdem
zuerst die Lehre Epikurs keinen tieferen Einfluss
auf ihn ausgeübt hatte, als das Schulhaupt der
Akademie, Philon von Larisa,
88 v. Chr. auf der Flucht vor Mithridates nach
Rom gelangte. Er lehrte auch Rhetorik, berücksichtigte
in der Ethik die praktische Seite und vertrat in der
Logik das "probabile" nach Karneades. Diese
Philosophie schätzt Cicero als das "genus
philosophandi minime adrogans". Sie sieht er
als bestimmend an für seine rhetorisches Entwicklung
(Cic. or. 11). Außerdem verkehrte Cicero
mit dem Stoiker Diodotos, den er
bis zu dessen Tod in sein Haus aufgenommen hatte.
- Erste
Tätigkeit:
- Cicero
war von Anfang an an einer engen Verbindung von
Rhetorik und Philosophie ("ratio atque
oratio") gelegen. So zuerst in den beiden
Büchern de inventione.
Von den fünf officia
oratoris (inventio,
dispositio,
elocutio,
memoria
und
actio), die der Disposition zugrunde lagen
und den ursprünglichen Titel rhetorici
libri gerechtfertigt hätten (Cic.inv.1,9),
hat Cicero nur die inventio
ausgeführt.
- Buch:
- Proömium: Nutzen und Gefahren
der Rhetorik (Cic.inv.1)
- Hauptteil:
- Einleitung: Definition und
Einteilung der Rhetorik (gegen
Hermagoras) (6-9)
- Tractatio:
- Die Lehre von den
Staseis
und sonstige Grundbegriffe
(10-18)
- Die Redeteile (19-109):
exordium (20) | narratio
(27) | partitio (31) | confirmatio
(34) | reprehensio (78)
(digressio, 97) | conclusio
(98)
- Buch: Proömium: Methodische Vorbemerkungen
zu seinem eklektischen Verfahren (Auswahl
nur der besten τέχναι, wie Zeuxis beim
Ausmalen des Iunotempels in Kroton mit
seinen Modellen verfährt) und Angabe
seiner Quellen (Aristoteles, Isokrates)
(1-10)
- Propositio (Prothesis - πρόθεσις):
Zu Beweis (probatio) und Widerlegung
(refutatio) der einzelnen Staseis
soll die inventio (εὕρεσις)
behandelt werden.
- Tractatio:
- Gerichtsrede (γένος δικανικόν):
Es werden folgende vier staseis
behandelt:
- 14-51 coniectura (στοχασμός
- Zielen, Vermuten, Beurteilen,
Beweis)
- 52-56 definitio (ὅρος-
Abgrenzung, Definition)
- 57-61 translatio (μετάληψις
- Wechsel, Austausch)
- 62-115 qualitas (ποιότης,
differenziert nach πραγματική
und δικαιολογική)
- [Exkurse: a) 65-68
über den Ursprung
des Rechts; b) 110-115
de praemio et poena]
- 116-154 das genus legale (γένος
νόμικον)
- 155-178 Rest des Buches: γένος
συμβουλευτικόν Güterlehre,
Tugenden, Gerechtigkeit) [Unbehandelt
bleiben: γένος ἐγκωμιαστικόν,
λέξις, ὑπόκρισις].
- 178 Kurze Schlussbemerkung
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89 v. Chr.
leistete Cicero (unter Pompeius Strabo) ein militärisches
Diensjahr im Bundesgenossenkrieg. Er begrüßte
den Sieg Sullas, weil ihm durch die Herrschaft
der Optimaten der Bestand des Staates gesichert
erschien.
- 81 v. Chr.
hielt er seine erste erhaltene Rede in einem Privatprozess
gegen den berühmten Hortensius: "pro
Quinctio".
- 80 v. Chr.
im ersten Kriminalprozess: "pro
Sex. Roscio Amerino": Cicero
musste dabei einen Günstling Sullas, Chrysogonos,
belasten, der, um billig an das Vermögen
des Vaters des Angeklagten heranzukommen, diesen
noch nachträglich auf die Proskriptionslisten
hatte setzen lassen und, um ganz sicher zu gehen,
den Sohn des Vatermordes anklagte. Keiner der
renommierten Anwälte hatte wegen seines politischen
Hintergrundes den Fall übernehmen wollen.
Cicero erreichte, in dem er Chrysogonos belastete,
Sulla aber ganz heraushielt, einen Freispruch
für S. Roscius. Die Nobilität warnt
er dabei, ihre Stellung eigennützig zu missbrauchen.
Ein "nobilis" werde man erst durch die
Leistung für die "res publica".
Die Rede schließt mit einem Appell gegen
die Fortdauer der Grausamkeit, für die humanitas
(Cic.SRosc.154)
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