- Cicero in den Ehrenstellen des römischen
Staates:
- Quästor:
76 v. Chr.
wurde Cicero einstimmig zum Quästor gewählt.
Er führte das Amt auf Sizilien (in Lilybaeum).
Seine Aufgabe war es, die Getreideversorgung Roms zu
sichern. Auf der Rückreise fand er das Grab des
Archimedes. Er genoss in Sizilien wegen seiner Amtsführung
hohes Ansehen und versprach den Einwohnern bei seiner
Abreise weiteren Schutz. Deswegen beauftragten ihn die
sizilischen Städte 70 v. Chr. mit einer Erpressungsklage
gegen Verres (73
- 71 v. Chr. Proprätor in Sizilien). Dessen
Verteidiger Hortensius veranlasste den damaligen Quästor
des Verres, Q.Caecilius Niger, Scheinklage gegen Verres
zu erheben. So hätte er selbst leichtes Spiel mit
seiner Verteidigung gehabt. Cicero setzte in der Vorverhandlung
seinen Anspruch auf Anklage gegen Verres mit seiner
Rede "Divinatio in Qu. Caecilium" durch. Er
sammelte in 50 Tagen auf Sizilien Material gegen Verres.
Auch eine Verschleppungstaktik der Verresseite konnte
er mit Erfolg abwehren. Nach der "Divinatio"
hat Cicero nur noch die erste Rede (Verr.1) wirklich
gehalten. Ihr starker Eindruck veranlasste Verres, freiwillig
in Verbannung zu gehen. Die fünf "Bücher"
der 2. Rede hat Cicero schriftlich herausgegeben.
- Div.in Caec.: Divinatio in Caecilium:
Cicero muss seinen Anspruch als Kläger
gegen Verres aufzutreten gegen die Konkurrenz
des Q.Caecilius Niger durchsetzen. Wer das
Klagerecht erhält, hängt von dem
Ermessen ("divinatio") des Gerichtes
ab.
- Verr.1 (actio prima): Entlarvung der gegnerischen
Prozesstaktik; Verzicht auf eine zusammenhängende
Rede; Vortrag der einzelnen Klagepunkte, Beweismittel
und Zeugenbefragung [Verres geht freiwillig
in Verbannung]
- Verr.2 (actio secunda) [nur fiktive Reden,
nich wirklich vor Gericht gehalten]
- Verr.2,1: Die frühere Amtsführung
des Verres (bes. als praetor urbanus)
bis zum Beginn seiner Prätur in Sizilien:
eine lange Reihe moralischer und rechtlicher
Vergehen.
- Verr.2,2: de praetura Siciliensi:
Verres' Verwaltung in Sizilien; neben
Urkundenfälschung und Ämterschacher
besonders seine willkürliche Rechtsprechung.
- Verr.2,3: oratio frumentaria:
Verres' Verwaltung des Getreidewesen:
Unregelmäßigkeiten bei Steuererhebung.
- Verr.2,4: de signis:
Verres' hemmungslose Kunstdiebstähle
- Verr.2,5: de suppliciis:
Maßnahmen zur Sicherung der Provinz:
fiktiver Sklavenkrieg, Zusammenarbeit
mit Seeräubern, bes. unrechtmäßige
"Strafen" (supplicia) gegen
röm. Bürger.
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- Ädil:
69 v. Chr.
wurde er nach seiner Rückkehr einstimmig zum Ädil
gewählt. Er hatte die Organisation der öffentlichen
Spiele zu besorgen. Gegen Verres fand nur eine Verhandlung
statt. Danach begab er sich freiwillig in die Verbannung.
- Prätor:
66 v. Chr.
wurde Cicero Prätor. Er führte den Vorsitz
am Repetundengerichtshof. Während dieser Zeit hielt
er die Rede "de imperio Cn. Pompei"
(de lege Manilia) für den Oberbefehl des Pompeius
im Krieg gegen Mithridates. Der Antrag kam vom Volkstribunen
Manilius, also von demokratischer Seite, und stieß
auf den Widerstand der Nobilität (Hortensius).
Cicero stellte sich damit aber weder auf die Seite der
Demokraten, noch der Ritter, die durch den Krieg von
finanziellem Ruin bedroht waren, noch auf die Seite
des Pompeius. Es ging ihm um den "universus populus
Romanus" (Manil. 44). Sein politisches Idealziel
war eine Allianz des zwischen Nobilität und Rittern
(unter Ausschluss der reaktionären Rechten der
Nobilität). Der Oberbefehl wurde an Pompeius übertragen,
der 61 v. Chr.
siegreich aus Kleinasien zurückkehrte.
- Konsul:
63 v. Chr.
bekleidete Cicero das Konsulat.
- Quintus hatte ihm für den Wahlkampf, der
in der Regel ein Jahr vor der Wahl (Wahl: ein halbes
Jahr vor dem Amtsantritt am 1. Januar) begann, eine
Denkschrift "de petitione"
gewidmet, die die gängigen Praktiken bei der
Konsulatsbewerbung im korrupten Staat zeigt.
- Ciceros Mitbewerber waren Antonius
und Catilina.
In einer "oratio in toga candida"
prangerte Cicero die korrupten Machenschaften seiner
Mitbewerber an. Cicero wurde als erster und
mit den Stimmen aller Zenturien gewählt; da
man vor
Catilina in weiten Kreisen Angst hatte, wurde
Antonius
sein Amtskollege.
- In seinen drei Reden "de lege agraria"
(die erste hielt er am 1. Jan. 63
v. Chr. im Senat, die beiden anderen wenig später
vor dem Volk) versuchte er das seit den Gracchen
schwelende Problem der Landverteilung einer Lösung
zuzuführen (Ausgleich zwischen dem hohen Grundstücksbedarf
der Großstadt und der angemessenen Entschädigung
der bisherigen Grundbesitzer)
- Er versuchte einen Machtzuwachs Caesars
(seit 67 v.
Chr. im Senat) und des Crassus
zu verhindern; beide eiferten Pompeius
nach.
- Ciceros Tätigkeit richtete sich in der Hauptsache
gegen Catilina,
der nach vergeblichen Bewerbungen um das Konsulat
für die Jahre
65 und
63 auf das Konsulat im nächsten Jahr rechnete.
Als ein Ausgleich von Senat und Rittern zustande
kam, sah sich
Catilina endgültig auf den Weg der Revolution
gedrängt.
- Catilina
legt in Italien verschiedene Stützpunkte
an. Gaius
Manlius, ein ehemaliger Centurio Sullas,
hält sich in Etrurien (Faesulae)
bereit und soll am 27. Okt. losschlagen.
- Cicero ist durch Fulvia
(Freundin eines Insiders) informiert und berichtet
im Senat am 21. Okt. Der Senat erteilt Cicero
am 22. Okt. durch das "senatus consultum
ultimum" Sondervollmachten ["videant
consules, ne quid res publica detrimenti capiat"
(lex Opimia aus dem Jahr
121 v. Chr.)]
- Catilina
wird nach der "lex Plautia de vi"
angeklagt, entzieht sich aber der Verhandlung
durch "libera custodia".
- 6.-7. Nov.: Konspirative Sitzung im Haus des
Marcus
Porcius Laeca. Cicero soll am nächsten
Morgen bei der "salutatio" ermordet
werden. Cicero wird rechtzeitig gewarnt.
- Senatssitzung am 8. Nov. im Tempel des Jupiter
Stator: Cic.Catil.I:
Cicero will
Catilina zwingen, Rom zu verlassen und zu
Manlius
zu stoßen, um sich so offen als Verschwörer
zu erkennen zu geben.
- Catilina
erreicht durch Verstellung als Patriot nichts
mehr. Der Senat erklärte ihn zum Staatsfeind,
Catilina
verlässt (nach letzten Absprachen mit seinen
Leuten) Rom ("incendium meum ruina restinguam"
Sall. Cat. 31).
- 9. Nov.: Cic. berichtet vor dem Volk und ruft
zur Wachsamkeit auf (Cic.Catil.II).
- Lentulus
und Cethegus
einigen sich darauf, am 19. Dez. (Saturnalien)
in Rom loszuschlagen.
- 2.- 3.Dez.: Nach einem Scheingefecht an der
Mulvischen Brücke Festnahme der allobrogischen
Gesandten mit Briefen als Beweismaterial. Verhaftung
der in Rom verbliebenen Mitverschworenen.
- 3. Dez.: Verhör der Gefangenen.
Cic.Catil.III
("ad populum"). Cicero berichtet vor
dem Volk und rechtfertigt sein Vorgehen.
- Senatssitzung am 5. Dez. im Tempel der Concordia:
Cicero kann entsprechend seiner Funktion keinen
Strafantrag stellen, sondern nur einen Lagebericht
abgeben (referre) und die Anträge der Senatoren
abfragen (sententiam rogare).
- Als "consul designatus" beantragt
als erster Silanus
das Todesurteil. Die folgenden schließen
sich an.
- Erst Caesar
warnt vor einer Hinrichtung ohne "provocatio
ad populum" und beantragt lebenslange
Haft.
- Cicero greift in die Debatte ein (Cic.Catil.IV)
und zerstreut (persönliche) Bedenken
gegen die Todesstrafe; nur die "salus
rei publicae" sei entscheidend.
- Tib. Claudius Nero unterbreitet einen
Vermittlungsvorschlag (Bestrafung erst nach
dem Sieg über Catilina),
dem sich auch Silanus
anschließt.
- In seiner anschließenden Rede greift
Marcus
Porcius Cato Caesar
offen an: seine vermeintliche Humanität
sei politische Berechnung; er sei in Wahrheit
ein Mitverschwörer.
- Der Senat stimmt für die Todesstrafe,
die Cicero noch am selben Tag an Lentulus,
Cethegus,
Statilius,
Gabinius
und Caeparius
im Tullianum
vollziehen lässt.
- Catilina
fällt bei Pistoria
in Etrurien
im Kampf mit den Truppen des von Ciceros Mitkonsul
Antonius.
- Die Bürger Roms feierten Cicero als Retter
des Staates, doch wurde er zuerst, weil er Bürger
ohne die Möglichkeit der "provocatio
ad populum" getötet habe, von dem
Volkstribun Qu. Metellus Nepos angefeindet.
Cicero konnte sich allerdings aus mehreren Gründen
zu diesem Vorgehen legitimiert sehen.
- Aus dem Konsulatsjahr Ciceros sind keine Briefe
erhalten.
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