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[74,1] Dat. / Abl. des Gerundiums von | prōmulgāre, prōmulgō, prōmulgāvī, prōmulgātum schlage öffentlich an; bringe durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis; veröffentliche; mache bekannt; verkündige; lehre; kündige an; |
[76,1] Dat. / Abl. Sgl. m./n. Gerundiv von | prōmulgāre, prōmulgō, prōmulgāvī, prōmulgātum schlage öffentlich an; bringe durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis; veröffentliche; mache bekannt; verkündige; lehre; kündige an; |