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[74] Gen. des Gerundiums von | prōmulgāre, prōmulgō, prōmulgāvī, prōmulgātum schlage öffentlich an; bringe durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis; veröffentliche; mache bekannt; verkündige; lehre; kündige an; |
[76] Gen. Sgl. m. Gerundiv von | prōmulgāre, prōmulgō, prōmulgāvī, prōmulgātum schlage öffentlich an; bringe durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis; veröffentliche; mache bekannt; verkündige; lehre; kündige an; |
[76] Nom. Pl. m. Gerundiv von | prōmulgāre, prōmulgō, prōmulgāvī, prōmulgātum schlage öffentlich an; bringe durch öffentlichen Anschlag zur vorläufigen Kenntnis; veröffentliche; mache bekannt; verkündige; lehre; kündige an; |