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[76] Gen. Sgl. f. Gerundiv von | praeiūdicāre, praeiūdicō, praeiūdicāvī, praeiūdicātum treffe zu etwas eine vorläufige Entscheidung; fälle über etwas einen vorgreifenden Spruch; entscheide vorgreifend über etw.; entscheide im voraus über etw.; gebe ein vorläufiges Urteil ab; |
[76] Dat. Sgl. f. Gerundiv von | praeiūdicāre, praeiūdicō, praeiūdicāvī, praeiūdicātum treffe zu etwas eine vorläufige Entscheidung; fälle über etwas einen vorgreifenden Spruch; entscheide vorgreifend über etw.; entscheide im voraus über etw.; gebe ein vorläufiges Urteil ab; |
[76] Nom. Pl. f. Gerundiv von | praeiūdicāre, praeiūdicō, praeiūdicāvī, praeiūdicātum treffe zu etwas eine vorläufige Entscheidung; fälle über etwas einen vorgreifenden Spruch; entscheide vorgreifend über etw.; entscheide im voraus über etw.; gebe ein vorläufiges Urteil ab; |