27. (43) Allein so wie in einem Königreich alle Staatsbürger (außer den König) Gleichheit der Rechte und Teilnahme an der Beratung (des Staatswohls) entbehren und, wo die Vornehmen herrschen, der Menge kaum noch ein (gehöriger) Anteil von Freiheit bleiben kann, da sie weder das Gemeinwohl mitberaten darf noch die vollziehende Gewalt besitzt, so ist auch, wo das Volk die ganze Regierung des Staates in Händen hat, sei es auch gerecht und gemäßigt, in diesem Fall selbst die (vollkommenen) Gleichheit ungleich (und unbillig), da keine Abstufung der Würdigkeit beachtet wird. Darum scheint mir die (Repräsentation der) Volkssache (denn das ist, wie ich gesagt habe, der Staat) durch den berühmten Perserkönig
Kyros , wenn er auch noch so gerecht und weise war, doch nicht eben die wünschenswert beste gewesen zu sein, da die Regierung von dem Wink und der Leitung eines einzigen abhing. Werden auch immerhin die Massilier, meine Klienten, durch ausgewählte und angesehene Bürger mit der höchsten Gerechtigkeit regiert, so ist doch auch dort das Volk dort in einer Lage, die einer Sklaverei ähnlich sieht. Gab es zu
Athen eine gewisse Periode, wo der
Areopag aufgehoben war und die
Athener nichts taten, als was das (souveräne) Volk entschied und beschloss, so hatte der Staat seine eigentümliche Zierde verloren, weil sich unter den Bürgern keine Abstufung des Rangs (nach Verdienst) fand.