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Marcus Tullius Cicero
de re publica I

Cic.rep.1,38-41: Die Staatsdefinition

 
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I 38-41


[Übersetzung und Aufgabenvorschläge stammen vom Webmaster]
(1,38) Hic Scipio: Faciam, quod vultis, ut potero, et ingrediar in disputationem ea lege, qua credo omnibus in rebus disserendis utendum esse, si errorem velis tollere, ut eius rei, de qua quaeretur, si, nomen quod sit, conveniat, explicetur, quid declaretur eo nomine; quod si convenerit, tum demum decebit ingredi in sermonem; numquam enim, quale sit illud, de quo disputabitur, intellegi poterit, nisi, quid sit, fuerit intellectum prius. Quare, quoniam de re publica quaerimus, hoc primum videamus, quid sit id ipsum, quod quaerimus.
Scipio: Ich will eueren Wunsch erfüllen, so gut ich kann, und unter der Forderung in die Erörterung eintreten, die man meines Erachtens bei allen Erörterungen erheben muss, wenn man einen Irrtum vermeiden will: Wenn Einigung erzielt ist, wie der Begriff der Sache lautet, die erörtert werden soll, ist zu erklären, was mit diesem Begriff gemeint ist. Erst dann darf man in das Gespräch eintreten. Denn niemals wird man den Kern des Diskussionsgegenstandes verstehen können, wenn man nicht zuvor versteht,  was es genau ist, was man erörtert.
Cum adprobavisset Laelius, Nec vero, inquit Africanus, ita disseram de re tam inlustri tamque nota, ut ad illa elementa revolvar, quibus uti docti homines his in rebus solent, ut a prima congressione maris et feminae, deinde a progenie et cognatione ordiar verbisque, quid sit et quot modis quidque dicatur, definiam saepius; apud prudentes enim homines et in maxima re publica summa cum gloria belli domique versatos cum loquar, non committam, ut <non> sit inlustrior illa ipsa res, de qua disputem, quam oratio mea; nec enim hoc suscepi, ut tamquam magister persequerer omnia, neque hoc polliceor me effecturum, ut ne qua particula in hoc sermone praetermissa sit.
Als Laelius zugestimmt hatte, sagte Scipio: Ein so einleuchtendes und so bekanntes Thema werde ich nicht so abhandeln, dass ich mich jenen Grundlagen zuwende, mit denen sich die Gelehrten in diesen Dingen beschäftigen, so dass ich mit der ersten Vereinigung von Mann und Frau anfinge, dann mit der verwandtschaftlichen Weiterentwicklung und zu jeder Einzelheit häufiger bestimmte, was sie meint und auf wie viele Arten sie ausgedrückt werden kann. Da ich vor klugen Männern spreche, die sich im größten Staat in Krieg und Frieden höchsten Ruhm erworben haben, will ich es nicht so weit kommen lassen, dass der Gegenstand, über den ich zu reden habe, für sich schon einleuchtender ist als meine Ausführung. Denn ich habe mich nicht dazu bereitgefunden, wie ein Lehrer alles durchzuhecheln, und verspreche nicht, auch nicht den kleinsten Teilaspekt in diesem Gespräch auszulassen. 
Tum Laelius: Ego vero istud ipsum genus orationis, quod polliceris, expecto.
Darauf Laelius: Gerade diese Art der Gesprächsführung, wie du sie versprichst, erwarte ich. 
(1,39) Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus. Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc, sed ita generatum, ut ne in omnium quidem rerum affluen<tia> . . .
Es ist also, sagte Africanus, ein Staat die Sache des Volkes; Volk aber ist nicht jede beliebig zusammengewürfelte Anhäufung von Menschen, sondern der Zusammenschluss einer größeren Zahl, die durch eine einheitliche Rechtsordnung und ein gemeinsames Staatsziel zu einer Gesellschaft wird. Der primäre Antrieb zum Zusammenschluss ist weniger die Schwäche als die gleichsam natürliche Veranlagung dazu; denn der Mensch ist nicht als isolierter Einzelgänger, sondern so geschaffen, dass er nicht einmal im Überfluss an allem <ohne Sozialbindung existieren kann>.
(1,41) Hi coetus igitur hac, de qua exposui, causa instituti sedem primum certo loco domiciliorum causa constituerunt; quam cum locis manuque saepsissent, eius modi coniunctionem tectorum oppidum vel urbem appellaverunt delubris distinctam spatiisque communibus. Omnis ergo populus, qui est talis coetus multitudinis, qualem exposui, omnis civitas, quae est constitutio populi, omnis res publica, quae, ut dixi, populi res est, consilio quodam regenda est, ut diuturna sit. Id autem consilium primum semper ad eam causam referendum est, quae causa genuit civitatem.
Solche Zusammenschlüsse von Menschen also, die sich aus dem dargelegten Grund bilden,  bestimmten zunächst, um dort zu wohnen, ein Staatsgebiet. Sobald sie es aufgrund örtlicher Gegebenheiten und durch zusätzliche Anlagen befestigt haben, nennen sie eine solche Ansammlung von Häusern Flecken oder Stadt. Sie ist durch Tempel und öffentliche Plätze gegliedert. Jedes Volk also, das ein Zusammenschluss ist, wie ich ihn dargelegt habe, jede  Bürgerschaft, die die verfassungsmäßige Einrichtung eines Volkes ist, jeder Staat, der, wie ich gesagt habe, die Sache des Volkes ist, muss, um dauerhaft zu sein, durch eine planende Instanz gelenkt werden. Diese Planungsinstanz muss aber immer auf den Grund bezogen bleiben, der die Bürgerschaft ins Leben gerufen hat. 

 

Aufgabenvorschläge:
  1. Welches methodische Vorgehen schlägt Scipio zur Beantwortung der ihm gestellten Frage vor? Ist diese Methode so sinnvoll, dass sie sich auch für eine Erörterung im Deutschunterricht empfehlen lässt?
    • Scipio hält zur Vermeidung von Missverständnissen zwei methodische Teilschritte für erforderlich:
      • das Thema klar zu umreißen (nomen eius rei, de qua quaeretur) und 
      • den zentralen Themenbegriff zu definieren (quid declaretur eo nomine).
    • Das Wecken von Problembewusstsein ist eine Grundvoraussetzung jeder sinnvollen Erörterung. Dazu gehört, um auszuschließen, dass man ein Opfer der Beliebigkeit wird oder "aneinander vorbeiredet": 
      • die genaue Eingrenzung der Fragestellung
      • die Klärung der Begrifflichkeit (Definitionen)
      • eine bewusste Reflexion der gewählten Methode
    • Auch die unterrichtliche Erörterung, die sich in der Regel der hermeneutischen oder dialektischen Methode bedient, wird diese Bedingungen erfüllen müssen. 
  2. Warum verwahrt sich Scipio gegen die Erwartung, er werde "bei Adam und Eva anfangen" (a prima congressione maris et feminae... ordiar)?
    • Eine fachgerechte Herleitung des Staatswesens aus den grundlegenden Prinzipien lässt sich besonders bei Aristoteles (Anfang der Politik) verfolgen. 
    • Scipio  möchte dem Missverständnis vorbeugen, er rede als Philosoph vom Fach, dem es auf widerspruchsfreie Systematik und stringente logische Ableitungen ankommt.
    • So charakterisiert er sich als Römer mit philosophischem Hintergrund. Er spricht als Praktiker zu Praktikern. Philosophie ist ihm kein Selbstzweck, sondern hat eine praxisdienliche Funktion. 
    • Laelius' Einverständnis (istud ipsum genus orationis... expecto.)  macht deutlich, dass Scipio nicht nur sich selbst charakterisiert, sondern mit der eigenen Person generalisierend den neuen Typos des römischen Bildungsbürgers kennzeichnet, der Römer bleibt, aber seinem Selbstverständnis eine neue Dimension hinzugewinnt. 
  3. Beschreiben Sie Scipios Staatsdefinition und überprüfen Sie, ob sie den Erfordernissen einer Definition genügt!
    Est igitur, inquit Africanus, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus quoquo modo congregatus, sed coetus multitudinis iuris consensu et utilitatis communione sociatus. Eius autem prima causa coeundi est non tam inbecillitas quam naturalis quaedam hominum quasi congregatio; non est enim singulare nec solivagum genus hoc, sed ita generatum, ut ne in omnium quidem rerum affluen<tia>
    • 1. Schritt: res publica = res populi.
      • Die grammatikalische Form sowohl des Definiendum als auch des Definitionsterms ist die  Verbindung von Substantiv ("res") mit Attribut ("publica", "populi"). 
      • Es handelt sich im 1. Schritt um eine "Nominaldefinition" mit Rückgriff auf die Etymologie: Das Adjektivattribut wird durch das semantisch zugehörige Genitivattribut ersetzt. Dies ist eher tautologisch, also im Sinne einer Definition fehlerhaft, hilft aber gleichwohl, die enge Verbindung von "res publica" und "populus" ins rechte Licht zu setzen. Das Definiendum verlagert sich auf "populus".
      • das  übergeordnete substantivische Bezugswort des Attributs ("res") wird nicht definiert, sondern unverändert weitergeführt. Dies ist ebenfalls tautologisch. Weil "res" ein geradezu sinnleeres Wort ist, ergibt sich seine Bedeutung erst aus der  Interpretation, die der Hörer dem Genitiv "populi" zuteil werden lässt. Etwa: 
        • Gen. possessivus: Der Staat ist Besitz des Volkes. Der "civis Romanus" kann über ihn verfügen, wie der "pater familias" über seine "res familiaris".
        • Gen. subiectivus: Das Volk ist Handlungsträger. Seine Sache, Aufgabe ist auf den Staat gerichtet. Dies drückt auch der Bereichsgenitiv aus: Der Staat ist  Betätigungsfeld, Aufgabe des  Volkes, seine es kennzeichnende Lebensform.
        • Gen. explicativus: Die Sache, die das Volk ist: Der Staat ist das Volk.
        • Die "res publica"  ist die Bühne, auf der der "populus" politisch agiert. Er spielt aber keine fremde Rolle, sondern setzt sich selbst in Szene: Er gestaltet seine Erscheinungsform, indem er sich spielt: Die "res publica" ist der sittliche Zustand des Volkes. 
    • 2. Schritt: populus
      Hier setzt die eigentliche Realdefinition in der für sie üblichen Form ein: 
      • Überbegriff (Allgemeinbegriff auf der nächst höheren Abstraktionsebene): 
        • hominum (multitudinis) coetus 
      • Spezifische Differenzen, die andere Konkretisierungen des generalisierenden Allgemeinbegriffs ausschließen:
        • iuris consensus: ein Staat ist ein Rechtsstaat oder überhaupt kein Staat
        • utilitatis communio: ein Staat bildet eine Interessengemeinschaft (Staatsziel) oder er ist überhaupt kein Staat.
        • Klarstellung: "utilitatis communio" meint nicht, wie die Ablehnung der Schwächetheorie des Polybios zeigt,  ein veräußerlichte συμφέρον als primäres Handlungsziel
  4. Wir verknüpfen häufig mit dem Begriff "Volk" Konnotationen wie "Land", "Nation", "Rasse". Um Missverständnisse auszuschließen, sollten wir untersuchen, was der Römer gewöhnlich unter dem "populus Romanus" versteht!  
    • Lit. zum Begriff des "populus": W.Porzig, S.105, E.Meyer (1), S.67
      • Der Römer bezeichnet in historischer Zeit sein Gemeinwesen üblicherweise mit der 189 v.Chr. zuerst belegten Formel "senatus populusque Romanus" (W.Porzig, S.105). Für die Königszeit lässt sich eine entsprechende Formel "rex populusque Romanus" erschließen (W.Porzig, S.112). 
      • Etymologische Verbindungen zum Etruskischen sind denkbar, aber nicht nachweisbar (W.Porzig, S.112).
      • In ältester Zeit bezeichnet "populus" die "Kriegerschar", das "Heer". Sein ältester Beleg findet sich im Salierlied ("poploe pilumnoe" - "speerbewaffnete Scharen") (W.Porzig, S.111).
      • In historischer Zeit die "Volksgemeinde ohne Rücksicht auf die Stände"
      • "populus bezeichnet die kleine lokale Unterteilung eines Stammes, die in Griechenland "δῆμος" (Gau, Gemeinde) genannt wird. Aus diesem "δῆμος / populus" konstituiert sich die "πόλις / res publica", nicht aus dem Stamm (E.Meyer (1), S.67)
      • "Ein solcher populus des Stammes der Latiner sind die Quiriten, der populus Romanus, eine einzelne Stadt." (E.Meyer (1), S.67)
    • "populus" bezeichnet also zunächst ohne ständische Differenzierung die Gesamtheit der (waffenfähigen) Bürger, die zusammen mit einer leitenden Institution (rex, senatus) die Gesamtheit eines verfassungsmäßig strukturierten Gemeinwesen bilden. Während man dieses Gemeinwesen am ehesten als "civitas" bezeichnet, meint "populus" also den personalen Bestand dieser "civitas". Will man ständisch differenzieren, muss man die Begriffe "vulgus" oder "plebs" verwenden. 
    • Der in Ciceros Staatsdefinition verwendete Begriff von "populus" hat idealtypische Bedeutung. Er meint nicht den zu seiner Zeit agierenden geschichtlichen "populus", der "zu einer unbedenklichen, grundsatzlosen, leicht erregbaren und käuflichen Masse herabgesunken" war. (Stark, 336)
  5. Welche Charakterisierungen des "populus" und damit der "res publica" sind für Cicero entsprechend der Definition entscheidend?
    • "die Gesamtheit der zu politischem Handeln berufenen und verpflichteten Bürger (und nicht einzelner Gruppen oder Personen) ist der Staat"... "er soll als verantwortlicher Mandant des imperium gelten". (Stark, 336)
    • "dem populus wird die Kraft, sich selbst zu formen, zugesprochen; er bildet sich iuris consensu et utilitatis communione und ist dadurch kein coetus quoquo modo congregatus." (Stark, 339)
    • Die Regierung (gleich welcher Form) ist aufgrund der "utilitatis communio" dem Allgemeinwohl des "populus" verpflichtet. 
      Cic.rep.5,8 (=Cic.Att.8,11,1): "ut enim gubernatori cursus secundus, medico salus, imperatori victoria, sic huic moderatori rei publicae beata civium vita proposita est, ut opibus firma, copiis locuples, gloria ampla, virtute honesta sit; huius enim operis maximi inter homines atque optimi illum esse perfectorem volo" Cf. Aristot.Pol.1252b2: κοινωνία πολιτικὴ γενομένη μὲν τοῦ ζῆν, οὖσα δὲ τοῦ εὖ ζῆν  -  Sie (die städtische Gemeinschaft) entsteht um des bloßen Lebens willen, besteht aber wegen der Lebensqualität.
  6. Als Vorlage für Scipios Staatsdefinition gilt das stoische Staatsdenken. Vergleichen Sie im einzelnen SVF 3,327; 3,328 und 3,329
    • Stoisch ist die Hervorhebung des Rechtsbegriffs statt der von Aristoteles betonten Freiheit und ethischen Zielsetzung
    • Die Übertragung des Saatsbegriffs von der speziellen Form der griechischen Polis auf andere staatliche Organisationsformen (hellenistische Staaten, imperium Romanum) 
  7. Staatsgebiet und eine institutionelle Regierung sind zwar nicht dem Staatsbegriff inhärent, sind aber dennoch unabweisbar notwendig. Wie ist ihre Notwendigkeit begründet? 
    • Das Staatsgebiet ist die wichtigste materielle Ausstattung einer "res publica", ist also condicio sine qua non; 
    • Eine Regierung ist notwendig, weil die "res publica" Planungsaufgaben, also logistische Aufgaben zu lösen hat, die eines "consilium" bedürfen. 

 

Sententiae excerptae:
Lat. zu "Cic" und "rep"