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Beleg gesucht für: rechtsverletzung
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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neque verum esse, qui suos fines tueri non potuerint, alienos occupare, neque ullos in Gallia vacare agros, qui dari tantae praesertim multitudini sine iniuria possint; Caes.Gall.4,8,2Wer sein eigenes Gebiet nicht behaupten konnte, der habe keinen Anspruch, fremdes Land in Besitz zu nehmen. In Gallien gebe es auch durchaus keine so herrenlose Felder, um ohne Rechtsverletzung eine solche Menschenmasse darauf anweisen zu können.
omnes hi, quos videtis adesse, in hac causa iniuriam novo scelere conflatam putant oportere defendi, defendere ipsi propter iniquitatem temporum non audent. ita fit, ut adsint propterea, quod officium sequuntur, taceant autem idcirco, quia periculum vitant. Cic.S.Rosc.1.bDenn diese alle, die ihr bei dieser Gerichtsverhandlung anwesend erblickt, glauben, dass eine mit unerhörtem Frevel angelegte Rechtsverletzung abgewehrt werden muss, haben aber wegen der ungünstigen Zeitumstände nicht den Mut, jene selbst abzuwehren. Daher sind sie hier erschienen, weil sie ihrem Pflichtgefühl folgen, aber sie schweigen darum, weil sie Gefahr fürchten.
[Cic.off.1,27,1] Sed in omni iniustitia permultum interest, utrum perturbatione aliqua animi, quae plerumque brevis est et ad tempus, an consulto et cogitata fiat iniuria. Cic.off.1,27,1Bei jeder Rechtsverletzung aber kommt sehr viel darauf an, ob sie in irgendeiner Leidenschaft, die gewöhnlich kurz und vorübergehend ist, oder ob sie mit Bedacht und Absicht geschieht.
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