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Beleg gesucht für: innocens
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
Innocens est quispiam, verum tamen, quamquam abest a culpa, suspicione tamen non caret; Cic.S.Rosc.56.bEs ist einer unschuldig; doch obgleich keine Schuld auf ihm ruht, ist er darum nicht ganz unverdächtig.
qua re facile omnes patimur esse quam plurimos accusatores, quod innocens, si accusatus sit, absolvi potest, nocens, nisi accusatus fuerit, condemnari non potest; utilius est autem absolvi innocentem quam nocentem causam non dicere. Cic.S.Rosc.56.dDaher lassen wir es uns gern alle gefallen, dass es sehr viele Ankläger gibt, weil der Unschuldige, wenn er angeklagt wird, freigesprochen, der Schuldige aber, wenn er nicht angeklagt wird, nicht verurteilt werden kann. Es ist aber nützlicher, dass ein Unschuldiger freigesprochen, als dass ein Schuldiger gar nicht vor Gericht gefordert wird.
Ut enim innocens is dicitur, non qui leviter nocet, sed qui nihil nocet, sic sine metu is habendus est, non qui parva metuit, sed qui omnino metu vacat. Cic.Tusc.5,41,2Denn wie unschädlich heißt, nicht wer wenig schadet, sondern wer gar nicht schadet, so ist für furchtlos zu halten, nicht wer sich wenig fürchtet, sondern wer überhaupt frei von Furcht ist.
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