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Beleg gesucht für: puniendi
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
[Cic.off.1,34,2] Est enim ulciscendi et puniendi modus; atque haud scio an satis sit eum, qui lacessierit iniuriae suae paenitere, ut et ipse ne quid tale posthac et ceteri sint ad iniuriam tardiores. Cic.off.1,34,2Denn die Ahndung und Bestrafung des Unrechts hat ihre Grenze, und vielleicht ist es genug, wenn der Beleidiger seine Tat bereut; so wird er selbst künftig nichts Ähnliches mehr tun, und auch andere werden sich vor ungerechtem Tun hüten.
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