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Beleg gesucht für: nebulone
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
aliquot post mensis et homo occisus est et bona venisse dicuntur. profecto aut haec bona in tabulas publicas nulla redierunt nosque ab isto nebulone facetius eludimur, quam putamus, aut, si redierunt, tabulae publicae corruptae aliqua ratione sunt; Cic.S.Rosc.128.bEinige Monate später aber ist nicht allein der Mord geschehen, sondern auch angeblich die Versteigerung. In der Tat sind auch diese Güter nicht in den öffentlichen Anzeigen vorgekommen, so dass wir von jenem Schelm spaßhafter getäuscht werden, als wir glauben; oder wenn sie eingetragen wurden, so wurden die öffentlichen Anzeigen irgendwie verfälscht.
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