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Beleg gesucht für: gemeingut
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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Validiores olim Gallorum res fuisse summus auctorum, divus Iulius, tradit; eoque credibile est etiam Gallos in Germaniam transgressos. quantulum enim amnis obstabat, quo minus, ut quaeque gens evaluerat, occuparet permutaretque sedes, promiscas adhuc et nulla regnorum potentia divisas! Tac.Germ.28,1Dass die gallische Macht einst größer war (als die germanische), bezeugt der gewichtigste Gewährsmann, der verewigte Iulius Caesar; daher ist glaubhaft, dass auch Gallier (Kelten) nach Germanien hinübergingen. Denn wie wenig konnte der Strom ein Hindernis dafür sein, dass ein Volk, sobald es angewachsen war, andere Wohnsitze einnahm und beibehielt, als diese noch Gemeingut und nicht in selbständige Reiche aufgeteilt waren!
[Cic.off.1,21,3] Ex quo, quia suum cuiusque fit eorum, quae natura fuerant communia, quod cuique optigit, id quisque teneat; e quo si quis sibi appetet, violabit ius humanae societatis. Cic.off.1,21,3Was also jeder aus der Masse, die von Natur aus Gemeingut war, als besonderes Eigentum erhalten hat, das darf er behalten; verlangt er daraus noch mehr für sich, so verletzt er das Recht der menschlichen Gesellschaft.
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