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Beleg gesucht für: exquirendum
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
Quam ob rem de iudicio Panaetii dubitari non potest; rectene autem hanc tertiam partem ad exquirendum officium adiunxerit an secus, de eo fortasse disputari potest. Cic.off.3,11,1Die Ansicht des Panaitios also unterliegt keinem Zweifel; darüber aber lässt sich vielleicht diskutieren, ob er diesen dritten Punkt zum Auffinden der Pflicht zu Recht oder zu Unrecht anfügte.
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