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Beleg gesucht für: ermächtigung
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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ea potestas per senatum more Romano magistratui maxuma permittitur: exercitum parare, bellum gerere, coercere omnibus modis socios atque civis, domi militiaeque imperium atque iudicium summum habere; aliter sine populi iussu nullius earum rerum consuli ius est. Sall.Cat.29,3Dadurch verleiht der Senat nach römischem Staatsgesetz der Obrigkeit die umfassendsten Befugnisse, nämlich ein Heer auszuheben, Krieg zu führen, durch alle Mittel die Bundesgenossen und Bürger zum Gehorsam zu zwingen und in der Stadt unumschränkte Macht und Gericht ohne Einspruch zu üben. Andernfalls hat der Konsul ohne Ermächtigung durch das Volk zu nichts davon ein Recht.
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