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Beleg gesucht für: dubitabitur
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
tametsi hoc quidem minime latet, quod ita promptum et propositum est, ut non ex illis maleficiis, quae in illo constat esse, hoc intellegatur, verum ex hoc etiam, si quo de illorum forte dubitabitur, convincatur. Cic.S.Rosc.118.bwiewohl das keine verborgene Sache ist, was so am Tag liegt, dass man nicht erst aus jenen Freveln, die ihm nachweislich zur Last fallen, auf diesen schließen darf; sondern dass er auch aus diesem wegen jener überwiesen werden kann, wenn etwa einer derselben noch zweifelhaft wäre.
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