publice aluntur isdem nemoribus ac lucis, candidi et nullo mortali opere contacti; quos pressos sacro curru sacerdos ac rex vel princeps civitatis comitantur hinnitusque ac fremitus observant. Tac.Germ.10,4 | Sie werden auf öffentliche Kosten in den Waldtriften und Hainen gehalten, sind glänzend weiß und von keiner irdischen Arbeit berührt. Diese werden vor den heiligen Wagen gespannt, und der Priester und der König - oder das Haupt der Gemeinde - begleiten ihn und geben auch ihr Wiehern und Schnauben Acht. |