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Beleg gesucht für: calumniari
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
tametsi miserum est, tamen ei, qui hunc accuset, possim aliquo modo ignoscere. cum enim aliquid habeat, quod possit criminose ac suspiciose dicere, aperte ludificari et calumniari sciens non videatur. Cic.S.Rosc.56.cDas ist zwar schon etwas Trauriges, doch man kann in diesem Fall dem Ankläger einer solchen Person gewissermaßen verzeihen. Denn da der etwas mit Vorwurf und Verdachtsgründen vorzubringen hat, kann man doch nicht von ihm glauben, dass er offen und wissentlich verhöhnt und verleumdet.
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