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Beleg gesucht für: Verbindlichkeit
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
Anzahl der Treffer: 1
Igitur ne suspicari quidem possumus quemquam horum ab amico quippiam contendisse, quod contra fidem, contra ius iurandum, contra rem publicam esset. Cic.Lael.39.cBei solchen Männern dürfen wir also nicht einmal den Argwohn hegen, dass einer von ihnen seinem Freund etwas zugemutet hätte, dessen Gewährung gegen Pflicht und Gewissen, gegen eidliche Verbindlichkeit, gegen das Staatswohl gewesen wäre.
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