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Beleg gesucht für: verweise
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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numquamne ad se nisi filios familiarum venturos? novum id plane, quod imperator sola militis commoda ad senatum reiciat. eundem ergo senatum consulendum, quotiens supplicia aut proelia indicantur: an praemia sub dominis, poenas sine arbitro esse? Tac.ann.1,26,3.Ob denn immer sie es sein müssten, zu denen man die jungen Herren schicke? Das sei doch etwas ganz Sonderbares, dass der Imperator nur, was den Soldaten wohl tue, an den Senat verweise. Dann müsse man den Senat doch auch fragen, ehe man eine Hinrichtung oder ein Treffen ankündige. Oder seien bloß die Belohnungen von Herrengnade abhängig, während es für die Strafen keine vorherige Entscheidung gebe?
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