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Beleg gesucht für: subdere
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
utque mos vulgo quamvis falsis reum subdere, Munatium Plancum consulatu functum, principem legationis, auctorem senatus consulti incusant; et nocte concubia vexillum in domo Germanici situm flagitare occipiunt, concursuque ad ianuam facto moliuntur foris, extractum cubili Caesarem tradere vexillum intento mortis metu subigunt. Tac.ann.1,39,3.und wie es ist beim gemeinen Volk, dass es auch bei grundlosestem Verdacht einen Schuldigen haben will: Munatius Plancus, der ehemalige Konsul und Hauptpersonen bei der Gesandtschaft, musste der Urheber des Senatsbeschlusses sein. Tief in der Nacht kommen sie, verlangen ungestüm ihre im Haus des Germanicus aufbewahrte Fahne, stürmen gegen den Eingang, sprengen die Tür, schleppen den Caesar aus dem Schlafgemach und zwingen ihn unter Androhung des Todes zur Auslieferung der Fahne.
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