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Beleg gesucht für: rechtmäßig
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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[Cic.off.1,36,2] Ex quo intellegi potest nullum bellum esse iustum, nisi quod aut rebus repetitis geratur aut denuntiatum ante sit et indictum. Cic.off.1,36,2Darin findet man, dass kein Krieg rechtmäßig ist, der nicht entweder nach verlangter Genugtuung geführt wird oder zuvor angedroht und angekündigt wurde.
quae primum bene parta sit nullo neque turpi quaestu neque odioso, [[tum quam plurimis, modo dignis, se utilem praebeat]] deinde augeatur ratione, diligentia, parsimonia [[nec libidini potius luxuriaeque quam liberalitati et beneficentiae pareat]]. Cic.off.1,92,3Dieses sei erstens rechtmäßig erworben, durch kein schimpfliches oder gehässiges Gewerbe; zweitens nütze es möglichst vielen, die es verdienen; endlich werde es planmäßig, gewissenhaft und durch Sparsamkeit vermehrt und diene weniger Leidenschaft und Luxus, als Freigebigkeit und Wohltätigkeit.
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