manet honos et antiquae societatis insigne; nam nec tributis contemnuntur nec publicanus atterit; exempti oneribus et collationibus et tantum in usum proeliorum sepositi, velut tela atque arma, bellis reservantur. Tac.Germ.29,2 | Noch besteht ein Verhältnis der Achtung und die Auszeichnung des uralten Bündnisses: keine entwürdigende Steuer wird ihnen auferlegt, kein Staatspächter saugt sie aus; sie bleiben befreit von Lasten und Beiträgen und werden einzig zur Verwendung im Krieg gleichsam als Wehr- und Waffenrüstung für die Kämpfe aufgespart. |