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Beleg gesucht für: nocens
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
qua re facile omnes patimur esse quam plurimos accusatores, quod innocens, si accusatus sit, absolvi potest, nocens, nisi accusatus fuerit, condemnari non potest; utilius est autem absolvi innocentem quam nocentem causam non dicere. Cic.S.Rosc.56.dDaher lassen wir es uns gern alle gefallen, dass es sehr viele Ankläger gibt, weil der Unschuldige, wenn er angeklagt wird, freigesprochen, der Schuldige aber, wenn er nicht angeklagt wird, nicht verurteilt werden kann. Es ist aber nützlicher, dass ein Unschuldiger freigesprochen, als dass ein Schuldiger gar nicht vor Gericht gefordert wird.
[Cic.off.1,25,4] Nec vero rei familiaris amplificatio nemini nocens vituperanda est, sed fugienda semper iniuria est. Cic.off.1,25,4Zwar verdient das Streben, sein Vermögen zu vergrößern, sofern es niemandem schadet, an sich durchaus keinen Tadel; nur vermeide man dabei stets Übergriffe auf andere.
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