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Beleg gesucht für: manant
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
Tum sunt notanda genera et ad certum numerum paucitatemque revocanda. Genus autem id est, quod sui similis communione quadam, specie autem differentis, duas aut pluris complectitur partis; partes autem sunt, quae generibus eis, ex quibus manant, subiciuntur; omniaque, quae sunt vel generum vel partium nomina, definitionibus, quam vim habeant, est exprimendum; est enim definitio rerum earum, quae sunt eius rei propriae, quam definire volumus, brevis et circumscripta quaedam explicatio. Cic.de_orat.1,189.Hierauf muss man die Gattungen bezeichnen und sie auf eine gewisse kleine Anzahl zurückführen. Gattung aber ist das, was zwei oder mehr Dinge umfasst, welche eine gemeinschaftliche Ähnlichkeit untereinander haben, aber der Art nach unterschieden sind; Arten aber sind die Dinge, die den Gattungen, von denen sie herrühren, untergeordnet sind. Auch die Bedeutung sämtlicher Namen, welche die Gattungen und Arten haben, muss man durch Begriffsbestimmungen erklären. Die Begriffsbestimmung ist nämlich eine kurze und scharf begrenzte Erklärung der Merkmale des Gegenstandes, von dem wir einen bestimmten Begriff geben wollen.
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