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Beleg gesucht für: foltern
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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Haec vulgo iactata super id, quod nullo auctore certo firmantur, prompte refutaveris. quis enim mediocri prudentia, nedum Tiberius tantis rebus exercitus, inaudito filio exitium offerret, idque sua manu et nullo ad paenitendum regressu? quin potius ministrum veneni excruciaret, auctorem exquireret, insita denique etiam in extraneos cunctatione et mora adversum unicum et nullius ante flagitii compertum uteretur? Tac.ann.4,11,1.Dieses allgemein verbreitete Gerücht lässt sich abgesehen davon, dass es keinen sicheren Gewährsmann für sich hat, leicht widerlegen. Denn welcher einigermaßen besonnene Mensch, ganz zu schweigen von dem durch eine so große Schule gegangenen Tiberius, würde dem Sohn, ohne ihn zu hören, den Tod darreichen, und dies mit eigener Hand, ohne jede Möglichkeit zur Reue? Warum hätte er nicht viel eher den, von dessen Hand der Giftbecher kam, foltern, nach dem Angeber forschen und die zaudernde Bedenklichkeit, die ihm sogar gegen Fremde eigen war, auch gegen den einzigen Sohn anwenden sollen, den er zuvor keines Verbrechens schuldig befundenen hatte?
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