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Beleg gesucht für: dauernd
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
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sed privati ac separati agri apud eos nihil est, neque longius anno remanere uno in loco colendi causa licet. Caes.Gall.4,1,7Indessen gibt es bei diesem Volk kein besonderes und durch Grenzmarken getrenntes Grundeigentum, da sich die Sueben nie länger als ein Jahr am gleichen Ort dauernd aufhalten dürfen.
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