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Beleg gesucht für: cogito
Belege des Suchbegriffs aus ausgewählten Texten (vollständig: Caes.Gall., Cic.Arch., Cic.S.Rosc., Cic.Lael.)
Hisce ego rebus exempla adiungerem, nisi apud quos haec haberetur oratio cernerem; nunc complectar, quod proposui, brevi: si enim aut mihi facere licuerit, quod iam diu cogito, aut alius quispiam aut me impedito occuparit aut mortuo effecerit, ut primum omne ius civile in genera digerat, quae perpauca sunt, deinde eorum generum quasi quaedam membra dispertiat, tum propriam cuiusque vim definitione declaret, perfectam artem iuris civilis habebitis, magis magnam atque uberem quam difficilem et obscuram. Cic.de_orat.1,190.Meiner Erörterung würde ich Beispiele hinzufügen, wenn ich nicht wüsste, vor welchen Männern mein Vortrag gehalten werde. So aber will ich, was ich gesagt habe, kurz zusammenfassen. Sollte es mir nämlich vergönnt sein, meinen schon längst gefassten Vorsatz auszuführen, oder irgend ein anderer, wenn ich daran gehindert würde, mir hierin zuvorkommen oder nach meinem Tod das Werk zustande bringen, dass erstlich das ganze bürgerliche Recht in seine Gattungen, deren Anzahl nur sehr klein ist, eingeteilt, dann die Gattungen in gewisse Glieder zerlegt, endlich die eigentümliche Bedeutung jedes einzelnen durch Begriffsbestimmungen erklärt wird, so werdet ihr ein vollständiges Lehrgebäude haben, das mehr umfassend und reichhaltig als schwierig und dunkel sein wird. Indes jedoch, bis dieser zerstreut liegende Stoff zu einem Ganzen verbunden ist, kann man sich mit einer hinreichenden Kenntnis des bürgerlichen Rechtes ausrüsten, wenn man sie auch nur überall stückweise aufliest und sammelt.
Sed tamen et M. Antonio, quantum tu scripseras, et Caepioni tantundem solutum est; mihi ad id, quod cogito, hoc, quod habeo, satis est; sive enim restituimur sive desperamur, nihil amplius opus est. Cic.ad Q.fr.1,3,7,2Allerdings ist an Marcus Antonius so viel ausgezahlt worden, wie du geschrieben hattest, und eben so viel an Caepio. Für mich und meine Zwecke reicht das, was ich habe, vollkommen hin. Entweder werde ich wieder in meiner Rechte eingesetzt oder als rettungslos aufgegeben; auf keinen Fall brauche ich mehr.
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