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Wortform von: publicare
[21] Inf. Prs. Akt. von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei;
[21] Inf. Prs. Akt. von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen;
[70] Nom. / Akk. des Gerundiums von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei;
[70] Nom. / Akk. des Gerundiums von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen;
[31] [2.Sgl. Ind. Prs. Pass.] von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei;
[31] [2.Sgl. Ind. Prs. Pass.] von pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum
konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen;

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