[21] Inf. Prs. Akt. von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei; |
[21] Inf. Prs. Akt. von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen; |
[70] Nom. / Akk. des Gerundiums von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei; |
[70] Nom. / Akk. des Gerundiums von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen; |
[31] [2.Sgl. Ind. Prs. Pass.] von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum mache zum Staatseigentum; ziehe für den Staat ein; gebe für die Öffentlichkeit frei; veröffentliche; gebe zum allgemeinen Gebrauch frei; |
[31] [2.Sgl. Ind. Prs. Pass.] von | pūblicāre, pūblicō, pūblicāvī, pūblicātum konfisziere; mache öffentlich bekannt; verstaatliche; überführe in Staatseigentum; zeige öffentlich; lasse öffentlich hören; teile aller Welt mit; lasse öffentlich sehen; |
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