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- His Caesar ita respondit: Eo sibi minus
dubitationis dari, quod eas res, quas legati
Helvetii commemorassent,
memoria teneret, atque eo gravius ferre,
quo minus merito populi Romani accidissent;
- qui si alicuius iniuriae sibi conscius fuisset, non fuisse
difficile cavere; sed eo deceptum, quod neque commissum a se
intellegeret, quare timeret, neque sine causa
timendum putaret.
- Quodsi veteris contumeliae oblivisci
vellet, num etiam recentium iniuriarum, quod
eo invito iter per provinciam per vim temptassent, quod Haeduos,
quod Ambarros, quod Allobroges
vexassent, memoriam deponere posse?
- Quod sua victoria tam insolenter gloriarentur quodque tam
diu se impune iniurias tulisse admirarentur,
eodem pertinere.
- Consuesse enim deos immortales, quo gravius
homines ex commutatione rerum doleant, quos pro scelere eorum
ulcisci velint, his secundiores interdum res et diuturniorem
impunitatem concedere.
- Cum ea ita sint, tamen, si obsides ab
iis sibi dentur, uti ea, quae polliceantur, facturos intellegat,
et si Haeduis de iniuriis, quas ipsis sociisque eorum intulerint,
item si Allobrogibus
satisfaciant, sese cum iis pacem esse facturum.
- Divico respondit:
Ita Helvetios
a maioribus suis institutos esse, ut obsides accipere, non dare
consuerint; cuius rei populum Romanum esse testem. Hoc responso
dato discessit.
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- Caesar geht zunächst gar nicht, später
nur kurz auf Divicos
Friedensangebot ein. Dadurch, dass er in umgekehrter Reihenfolge
wie Divico das superbia-Motiv
an den Anfang seiner Antwort stellt, zeigt er, welche Lesersteuerung
er beabsichtigt hatte: Auch dem Leser sollte Divicos
superbia stärker im Bewusstsein bleiben als sein Friedensangebot.
- Warum setzt Caesar in seiner Antwort offenbar
voraus, man erwarte von im, er müsse sich erst bedenken?
I 7,6 hatte er sich aus rein taktischen Gründen gegenüber
der ersten helvetischen
Gesandtschaft eine Bedenkfrist ausbedungen. Dieser Fall liegt
anders, Caesar ist gewappnet, seine Entscheidungen sind getroffen,
die Gesandten können eine definitive Antwort erwarten.
Diese Entschiedenheit resultiert glaubwürdig aus den zuletzt
hervorgehobenen Handlungsmotivationen (superbia-, barbari-,
socii-Motiv) und drückt ihnen nachträglich das Siegel
der Gültigkeit auf.
- Divico
hatte sein reminisceretur (13,4) im Sinne einer
Drohung verstanden. Caesar nimmt es jetzt wörtlich: er
brauche keine Erinnerung, weil er es selbst wisse. Dadurch dass
er scheinbar die Drohung überhört, zeigt er, dass
er im Gegensatz zu Divico
die Fassung bewahrt, auch wenn die Deutlichkeit des Überhörens
hintergründig heraushören lässt, dass bisher
wesentlich das ultio-Motiv sein Vorgehen bestimmte.
- Das Bekenntnis der emotionalen Betroffenheit
scheint zunächst das souveräne "ich weiß"
zurückzunehmen, um sich dann in der römerfreundlichen
Umdeutung der Ereignisse ganz aufzulösen.
- Caesars argumentiert ähnlich wie Divico,
wenn er die eigene Niederlage herunterspielt: sie ist von den
Römern nicht zu verantworten (minus merito),
weil der Angriff überfallartig und grundlos erfolgte. Er
münzt die römische Niederlage in eine negative Charakterisierung
der Helvetier um.
Diesen Eindruck verstärkt er, wenn er "unumwunden
zugibt, dass ihm diese Niederlage ärgerlich war (eo
gravius ferre), denn Grund der Bitternis war nicht das
von Divico unterstellte
Gefühl militärischer Unterlegenheit, sondern die sorglose
Fehleinschätzung der Helvetier
als eines zivilisierten und rechtlich handelnden Volkes.
- Dem Krieg gegen die Römer lag keine
iniuria accepta (Cic.off.1,34) zugrunde, er war
also nicht legitimiert.
- Da dem Angriff jede rechtliche Legitimation
fehlte (si alicuius iniuriae sibi conscius fuisset)
und auch sonst kein erkennbarer Grund vorlag, waren die Römer
nicht Verlierer einer regulären Schlacht, sondern Opfer
eines barbarischen Aktes (barbari-Motiv).
- Caesars stellt dem barbarischen Unrecht geschickt
die humane Größe römischer Zivilisation gegenüber:
seinegroßzügige Bereitschaft über das alte
Unrecht hinwegzusehen. Diese Großzügigkeit
kostet ihn nichts, ist abersehr wirkungsvoll, denn die ultio
ist nicht mehr aktuell, er hält sie selbst (seit 12,6)
für abgeschlossen. Der Blick wird frei für das folgende
socii-Motiv, an dem Caesar die diplomatische Initiative der
Helvetier letztlich
scheitern lässt.
- Auch das Argument der recentes iniuriae
ist noch nicht entscheidend, weil die Helvetier
ja die Wiederherstellung des alten Zustandes angeboten hatten.
Aber es gibt den Blick frei für die dritte Stufe der Klimax,
das entscheidende Argument, mit dem Caesar der diplomatischen
Initiative der Helvetier
den Todesstoß versetzt: die Übergriffe gegen die
Bundesgenossen und die erforderliche Wiedergutmachung (socii-Motiv).
- Caesar gibt hier in historischer Reihenfolge
expressis verbis (in auktorialer Erzählhaltung) die Gründe
für sein militärisches Vorgehen gegen die Helvetier
an. Bisher (1,1-13) hat er sie nur indirekt, durch die besondere
Darstellung der Ereignisse und die Charakterisierung der Gegner
anklingen lassen. Mit dieser für Caesar typischen Art des
Textfortschritts ist eine wirksame Leserlenkung verbunden, da
sie die Akzeptanz der Caesarischen Sicht der Kriegsschuld unterschwellig
vorbereitet. Die Sorgfalt der Leserlenkung zeigt, dass es Caesar
um die Justifizierung der gallischen
Kriege ging, nicht nur um Eigenpropaganda. [Si45]
- Wenn Caesar den Helvetiern
Verwunderung über ihre relativ lange Straflosigkeit unterstellt,
unterstellt er ihnen zugleich ein ausgeprägtes Unrechtsbewusstsein
und Schuldgefühl. Darum geht es ihm: Selbst die Helvetier
wissen genau, dass sie längst Strafe verdient haben: für
das alte Unrecht, das neue und ihre unerträgliche Arroganz.
- Caesar wird sich als verlängerter Arm
der Götter in den Dienst der Gerechtigkeit stellen. Welch
höhere Legitimation lässt sich denken?
- tamen signalisiert, dass Caesar
entgegen jedem vernünftigen Argument Nachsicht üben
will: der Unbeherrschtheit und Arroganz (superbia) der Barbaren
treten die Beherrschtheit und Humanität des zivilisierten
Römers gegenüber, der es möglich ist, sogar auf
strenges Recht zu verzichten. Vor diesem Hintergrund kann die
Forderung nach Wiedergutmachung für die Bundesgenossen
und Stellung von Geiseln nur als billige Minimalforderung erscheinen.
- Ein Friedensangebot, das nur den Schein der
Friedfertigkeit wahren will. Caesar ist sich klar, dass Divico
die Bedingung der Geiselstellung, weil dies einer Kapitulation
gleichkäme, niemals annehmen wird. Sie ist also die erforderliche
innere Entwertung seines Scheinangebots. Sie leistet dasselbe
wie die Provokationen und Drohungen Divicos
im Anschluss an sein Friedensangebot. Dass Caesar damit ins
Schwarze getroffen hat, zeigt gleich Divicos
Antwort.
- Divicos
knappe, aber bestimmte Antwort zeigt, worin er das entscheidende
Kriterium für das Scheitern der Verhandlungen erkennt.
- Divico
nimmt das großherzige Angebot Caesars nicht an. Caesar
dagegen hat mit der Darstellung des Verhandlungsverlaufs, abgesehen
von subtileren Assoziationen, die sich beim Leser einstellen,
jedenfalls die wichtigste formale Grundforderung erfüllt,
die nach dem ius fetiale für ein bellum
iustum erforderlich ist: die Erfolglosigkeit einer vorausgegangenen
Wiedergutmachung (repetitio rerum (vgl. Cic.off.
1,36: ex quo intellegi potest nullum bellum esse iustum, nisi
quod aut rebus repetitis geratur aut denuntiatum ante sit et
indictum):
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