- Proömium:
Cicero vertritt gegenüber seinem Bruder Quintus,
dem er de oratore widmet, die These,
dass Rhetorik eine universale Bildung zur Voraussetzung
hat (1-23).
Exposition der Gesprächssituation (24).
- I. Teil: Die hohe Kulturleistung der Rhetorik (30-95):
Crassus'
Hymnus auf die Beredsamkeit (30-34).
Gegen die Behauptung ihrer staatsgründenden Funktion
erhebt
Scaevola Einwände (35-45),
die Crassus
zu widerlegen versucht (45-73).
Auch Antonius
bezieht Stellung: zwar realistisch-pragmatisch, doch bleibt
auch für ihn der orator perfectus ein
Ideal (74-95).
- II. Teil: Zusammenhängende Darstellung der Rhetorik
(107-262).
- Vortrag des Crassus
(107-203)
über die Voraussetzungen eines Redners: φύσις
(113-133),
μελέτη (134-146),
τέχνη (147-159).
Aus dem Bereich der τέχνη erfährt die Rechtskenntnis
eine gesonderte Darstellung (166-200).
- Antonius
vertritt die Gegenposition (209-262):
Erstellt den gesunden Menschenverstand über Theoriekenntnisse
in Politik (214-233),
Philosophie (219.233)
und Rechtswesen (234-255).
Scaevola verabschiedet sich (wie Kephalos in Platons
Staat).
|
Vorwort
- Cicero
erklärt, dass er durch die Bitten seines Bruders Quintus
bestimmt worden sei, seine Gedanken über die Redekunst
niederzuschreiben (I-II; 4
- 5).
- Darauf untersucht er die Frage, warum alle anderen Fächer
eine größere Anzahl ausgezeichneter Männer
aufzuweisen haben als die Beredsamkeit, obwohl sie einerseits
nicht aus tiefen und verborgenen Quellen geschöpft werde,
andererseits das größte Vergnügen gewähre
und die glänzendsten Belohnungen zu erwarten habe (II
6-IV 15).
- Den Grund dieser Erscheinung findet er in der unglaublichen
Größe und Schwierigkeit der Redekunst; denn sie
ist aus dem gemeinsamen Zusammenwirken mehrerer Wissenschaften
hervorgegangen (V 16-VI
20).
- Obwohl es die Aufgabe des Redners ist, über jeden
Gegenstand, der ihm vorgelegt wird, mit Geschmack und Fülle
zu reden, will er jedoch sich nur auf die gerichtlichen Reden
und Beratschlagungen beschränken und das mitteilen, was
einst die beredtesten Männer seines Volkes einer Unterredung
über die Beredsamkeit abgehandelt haben (VI 21-23).
–
- Veranlassung zu den folgenden Unterredungen. Aufzählung
der an diesen Unterredungen teilnehmenden Personen (VII 24-29).
Abhandlung
- Crassus
beginnt die Unterredung mit einem Lob der Beredsamkeit, indem
er sie als die erhabenste aller Wissenschaften beschreibt und
sie die Gründerin, Lenkerin und Erhalterin der Staaten
nennt (VIII 29-34).
– Scaevola
macht hiergegen folgende Einwendungen:
- die Staaten seien nicht von beredten Männern gegründet
und erhalten, sondern von weisen und tapferen Männern
(IX 35-X
40).
- die Behauptung des Crassus,
der Redner könne sich in jeder Art von Vorträgen
und wissenschaftlichen Erörterungen mit der größten
Fülle bewegen, sei übertrieben und überschreite
das Gebiet des Redners (X 41-44).
–
Crassus
verteidigt dagegen seine Behauptung, indem er zeigt,
- mit Unrecht werde der Redner durch die Philosophen von
aller Gelehrsamkeit höherer Wissenschaft ausgeschlossen
und auf die Gerichte und Volksversammlungen beschränkt.
Denn auch zugegeben, dass des Redners Beruf so beschränkt
sei, so muss er doch eine gründliche Kenntnis aller
öffentlichen Angelegenheiten, der Gesetze der Sitte,
des Rechtes, des Wesens und der Sitten der Menschen besitzen
(XI 45-50).
- Auch das schönste und zierlichste Wortgepräge
sei unsinnig, wenn ihm keine Gedanken und keine Wissenschaft
zugrunde liege (XII 50-54).
- Viele Gegenstände entlehnt der Redner allerdings
von der Philosophie und von anderen Wissenschaften; aber
die Fähigkeit, über diese Gegenstände mit
Geschmack, Würde und Anmut zu reden, ist als das Eigentum
des Redners anzusehen (XIII 55-XV
67).
- Der Teil der Philosophie aber, der die Lehre von dem Leben
und; den Sitten umfasst, muss von dem Redner ebenso gründlich
erlernt werden wie von dem Philosophen (XV 68).
- In allen Wissenschaften muss also der Redner vollkommen
bewandert sein; denn wenn er auch von ihnen selbst beim
Reden keinen Gebrauch macht, so ist doch sichtbar, ob er
dieselben erlernt habe oder nicht (XVI 69-73).
–
Scaevola
billigt jetzt des Crassus
Ansicht (XVII 74-79).
–
Antonius
wendet gegen Crassus
ein,
- dass die Aufgabe des Crassus
für den Redner zu schwer sei, b) dass die von Crassus
geforderte Beredsamkeit sich für das Volk und die Gerichte
nicht eigne.
- Darauf führt er die Ansichten mehrerer Gelehrten
über die Pflicht und die Wissenschaft des Redners an
(XVIII 80-XX
93).
- Zuletzt fügt er eine Lobeserhebung des Crassus
hinzu (XXI 94-96).
–
Sulpicius,
Cotta
und Scaevola
bitten den Crassus,
seine Ansicht über die Beredsamkeit darzulegen (XXI 97-XXII
101). –
Sulpicius
legt dem Crassus
die Frage vor, ob es eine Wissenschaft der Beredsamkeit gebe
(XXII 102-XXIII
106).
- Crassus
behauptet nun, wenn der Begriff der Wissenschaft so bestimmt
wird, dass sie aus gründlich erforschten und deutlich erkannten
Sätzen bestehe, so gebe es keine Wissenschaft der Beredsamkeit;
wenn man aber die in der Erfahrung und Behandlung der Rede gemachten
und von einsichtsvollen Männern in einer richtigen Ordnung
aufgezeichneten Beobachtungen unter Wissenschaft verstehen wolle,
so könne die Beredsamkeit als eine Wissenschaft angesehen
werden (XXIII 107-109).
- Nach einer kurzen Bemerkung des Antonius
(XXIV 110-112)
zeigt Crassus,
- das erste Erfordernis zur Beredsamkeit bestehe
- in den natürlichen Anlagen, z. B. in schneller
Beweglichkeit des Geistes, in Scharfsinn, in einem guten
Gedächtnis; ferner in einer wohlgelösten Zunge,
einer klangvollen Stimme, einer starken Brust, einer
kräftigen Leibesbeschaffenheit und in guter Gesichts-
und Körperbildung (XXV 113-117).
- Zugleich muss der Redner auch eine gewisse Schüchternheit
besitzen (XXVI 118-122).
– Antonius
fügt die Ursachen hinzu, warum gerade die ausgezeichnetsten
Redner sich beim Beginn beunruhigt fühlen (XXVII
122-125),
und billigt alsdann des Crassus
Behauptung, dass der Redner viele Naturgaben besitzen
müsse, wenn ihm der Lehrmeister förderlich
sein solle.
- Hierauf bemerkt Crassus,
dass trotz der großen Schwierigkeit der Beredsamkeit
doch von den meisten weit weniger Sorgfalt auf dieselbe
verwendet werde als auf andere Künste (XXVIII 126-130).
Wenn aber jemand von Natur weniger begabt ist, so kann
er es doch durch eine besonnene Benutzung seiner Fähigkeiten
dahin bringen, dass er so redet, dass er den Anstand
nicht verletzt (XXIX 131-133).
- Als das zweite Erfordernis zur Beredsamkeit führt
Crassus
Eifer und begeisterte Liebe an nebst der Kenntnis der zum
Ziel führenden Wege (XXX 134-136).
Man muss sich also mit folgenden Regeln bekannt machen (XXXI
137-XXXII
146):
- Es ist die Pflicht des Redners, überzeugend zu
reden.
- Jede Rede behandelt entweder einen allgemeinen Gegenstand
ohne Bezeichnung der Personen und Zeiten oder einen
bestimmten Gegenstand mit bestimmten Personen, und Zeiten.
–
- Die Reden der letzteren Art zerfallen
- in gerichtliche,
- beratende und
- in solche, welche sich mit dem Lob oder dem Tadel
der Menschen beschäftigen.
Für alle drei Arten gibt es gewisse Beweisquellen.
–
- Die Redekunst wird in folgende fünf Teile zerlegt:
- Erfindung,
- Anordnung,
- Darstellung,
- Gedächtnis,
- äußeren Vortrag. –
- Die Rede zerfällt in folgende Teile:
- Eingang,
- Erzählung des Gegenstandes,
- Feststellung des Streitpunktes,
- Beweis der eigenen Behauptung,
- Widerlegung der Einwürfe,
- Schluss
- Als das dritte Erfordernis zur Beredsamkeit führt
Crassus
die Übung an (XXXII 147-XXXIII
153).
- Zuerst empfiehlt er Vorübungen im Reden über
angenommene Fälle, die den gerichtlichen Verhandlungen
ähnlich sind. Mündliche Übung im Reden
aus dem Stegreif ist nützlich, aber nützlicher
nach vorhergegangener Überlegung und Vorbereitung:
das hauptsächlichste Bildungsmittel des Redners
besteht darin, dass man soviel als möglich schreibt..
- Die Übung, nach einer inhaltsschweren Dichterstelle
oder einer genau gelesenen Rede über den nämlichen
Gegenstand zu reden, wird verworfen, dagegen das freie
Übersetzen ausgezeichneter griechischer Reden sehr
empfohlen. –
- Bei der Übung der Stimme, des Atems und des ganzen
Körpers müssen wir nicht bloß auf die
Redner unseren Blick richten, sondern auch auf die Schauspieler.
–
- Das Gedächtnis muss geübt werden durch Auswendiglernen
eigener und fremder Schriftstellen, wobei auch die Gedächtniskunst
zu Hilfe genommen werden kann. –
- Nach diesen häuslichen Übungen muss der
Redner sich auf das Forum selbst begeben und sich durch
Führung von Rechtshändeln üben, von allen
Dingen sich Erfahrung einsammeln und seine Geisteskräfte
versuchen.
- Hierzu muss noch hinzukommen das Lesen der Dichter, die
Beschäftigung mit der Geschichte und allen edlen Wissenschaften,
das Studium der Dialektik, des bürgerlichen Rechtes,
der Gesetze, des Altertums, der ganzen Staatskunst, endlich
eine Sammlung anmutiger und sinnreicher Witzworte aus dem
ganzen Umfang der feineren Bildung (XXXIV 154-159).
- Auf die Bitten der Anwesenden um ausführliche Erörterung
der in der Kürze erwähnten Gegenstände (XXXV
160-164)
zeigt Crassus,
- dass für die Redner die Kenntnis des bürgerlichen
Rechtes von der höchsten Wichtigkeit ist.
- Beispiele von den Nachteilen, welche die Unkenntnis
des bürgerlichen Rechtes einem Redner zuzieht (XXXVII
168-172).
- Diese Unkenntnis ist eines Redners durchaus unwürdig.
Beispiele von Rechtshändeln, in denen die Kenntnis
des bürgerlichen Rechtes notwendig erfordert wurde,
und von solchen, in welchen das Leben und die ganze
bürgerliche Wohlfahrt eines Bürgers auf dem
Recht beruhte (XXXVIII 172-XL
184).
- Die Unkenntnis des bürgerlichen Rechtes ist um
so schimpflicher, als die Erlernung desselben leicht
ist, besonders wenn man es in eine kunstgerechte Form
bringt (XLI 185-186
und XLII 187-190).
- Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet
eine große Annehmlichkeit; denn dasselbe steht
mit vielen Wissenschaften in genauer Verbindung (XLIII
191-194).
- Lob der Zwölftafelgesetze und der Weisheit und
Klugheit der Römer, die sich in der Feststellung
des Rechtes zeigt. An der ausgezeichneten Ausbildung
des bürgerlichen Rechtes werden die großen
Vorzüge der alten Römer in der Staatsklugheit
vor anderen Völkern erkannt (XLIV 195-197).
- Endlich verschafft die Kenntnis des bürgerlichen
Rechtes Ehre, Gunst und Ansehen und sichert dem Greisenalter
eine ehrenvolle Zuflucht (XLV 198-200).
- Mit der Kenntnis des bürgerlichen Rechtes muss auch
die Kenntnis der öffentlichen Rechte, der Geschichte
und der ganzen Staatskunst verbunden werden. Schilderung
eines vollkommenen Redners (XLVI 201-203).
- Auf den Rat des Crassus
ersuchen Cotta
und Sulpicius
den Antonius,
seine Ansicht über die Beredsamkeit zu entwickeln (XLVII
204-207).
Nachdem Antonius
die Bemerkung vorausgeschickt hat, er werde nicht von der Kunst
reden, die er nie erlernt habe, sondern nur von seiner Gewohnheit
(XLVIII 207-212),
setzt er den Begriff des Redners fest. Während Crassus
den für einen Redner hielt, der die gesamte Kenntnis aller
Wissenschaften besitzt,
- beschränkt Antonius
den Begriff des Redners so, dass er den für einen Redner
hält, der in gerichtlichen und öffentlichen Verhandlungen
angenehm und überzeugend zu reden versteht und außerdem
eine gute Stimme, äußeren Vortrag und einen gewissen
Witz besitzt (XLIX 212-215),
gibt jedoch zu, dass es zur Ausschmückung der Rede
nützlich sei, dass der Redner sich in den Wissenschaften
umgesehen habe; diese Kenntnisse jedoch sind etwas von der
Fertigkeit der Rede Verschiedenes und nicht als Eigentum
des Redners anzusehen (L 216-218).
- Der Philosophie kann der Redner entbehren; denn die Lehren
der Philosophen sind für das Volk zu abstrakt und stehen
sogar oft mit dem Zweck des Redners, mit dem gewöhnlichen
Leben und den Sitten des Volkes in Widerspruch (LI 219-222).
Der Redner hingegen muss die Ansichten, Gedanken, Empfindungen
seiner Mitbürger erforschen, um überzeugend zu
ihnen reden zu können. Auch die Ausdrucksweise und
der Vortrag der Redner widerstrebt oft gänzlich den
Ansichten der Philosophen (LII 223-226).
Beispiele des Rutilius und Sokrates,
um die angeführten Behauptungen zu beweisen (LIII 227-230
und LIV 231-233).
- Die Kenntnis des bürgerlichen Rechtes, so wichtig
und nützlich sie auch für den Redner sein mag,
ist ihm doch nicht unumgänglich notwendig. Denn in
vielen Fällen ist die Rechtswissenschaft unsicher und
schwankend, so dass sie dem Redner nichts hilft und nur
die Beredsamkeit die Sache entscheiden kann (LV 234-236
und LVI 237-240).
–
- Fälle, in denen über das Recht kein Zweifel
obwaltet, pflegen nicht Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen
zu sein. –
- In den Fällen aber, wo das Recht streitig ist,
kann sich der Redner leicht bei einem tüchtigen
Rechtsgelehrten Rats erholen (LVII 241-245).
–
- dass das bürgerliche Recht leicht zu erlernen
sei, lässt sich nicht behaupten, dass es noch nicht
wissenschaftlich geordnet ist und man daher die Dialektik
außerdem erlernen muss, um dasselbe wissenschaftlich
anzuordnen. –
- Die Erlernung des bürgerlichen Rechtes bietet
keineswegs die von Crassus
gepriesene Annehmlichkeit. –
- Widerlegung der übrigen Vorzüge des bürgerlichen
Rechtes, die Crassus
angeführt hatte (LVIII 246-LX
255).
–
- Auch die übrigen Kenntnisse, die Crassus
von dem Redner verlangt, sind für den Redner nicht
durchaus erforderlich, dass er sie, wenn es not tut,
von sachkundigen und gelehrten Männern entlehnen
kann (LX 256-257).
–
- Die Forderung des Crassus,
ein Redner; müsse in seiner Kunst ein Roscius,
– d. h. durchaus vollkommen sein, erklärt Antonius
für übertrieben. –
- Wiederholung des oben (XLIX) aufgestellten Begriffes
vom Redner. Der Redner beschränke sich also auf
die Kenntnisse, die in den gewöhnlichen Staatsangelegenheiten
und gerichtlichen Verhandlungen erforderlich sind, und
mit Hintansetzung aller anderen Wissenschaften, so vortrefflich
sie auch sein mögen, liege er dieser einen Arbeit
mit möglichst großer Anstrengung ob (LXI
258-262).
- Crassus
erwidert hierauf, Antonius
würdige den Redner zu einem Handlanger herab, während
er in seinem Vortrag ein höheres Ziel vor Augen gehabt
und das Bild eines vollkommenen Redners habe entwerfen wollen.
Schluss
Schluss der ersten Unterredungen. Scaevola
verlässt die Gesellschaft (LXII 263-265).
- Proömium:
Ciceros persönliche Bewunderung für Crassus
und Antonius
(1-11).
Der durch Catulus
und
Strabo vergrößerte Gesprächskreis
(12-28). Methodische Vorüberlegungen (29-33).
- Antonius'
Vortrag über die Redekunst [unterbrochen durch Caesars
Einlage über den Witz (216-289), wie im 1. Buch eröffnet
durch ein Enkomion und gegliedert nach den ἔργα τοῦ ῥήτορος
(officia
oratoris - Hauptaufgaben des Redners)] (33-360):
- Antonius'
Enkomion auf die Redekunst (33-38)
- Regeln zur εὕρεσις (inventio
- Auffinden der Hauptaspekte) (42-306).
- Systemkritische Vorbemerkungen (42-113),
aufgelockert durch das γένος ἐγκωμιαστικόν (43-70)
und einen Exkurs zur antiken Geschichtsschreibung
(51-65):
Theorie allein genügt nicht (65-84).
Der Redner muss sich an der Praxis schulen, zunächst
durch Nachahmung eines Vorbildes (85-98),
denn die Fälle der Praxis sind komplexer
als die Schulbeispiele und erfordern ein vertieftes
Eindringen (99-103).
Auch die beliebte στάσις-Lehre (constitutiones,
status)
muss man kritisch sehen (104-113).
- Hauptteil der εὕρεσις: Die Regeln der εὕρεσις
differenzieren sich entsprechend der dreifachen
Zielsetzung: a) probare
- als richtig erweisen, b) conciliare
- gewinnen, c) movere
- Affekte erregen (114-151)
- Mittel zum probare
(152-177)
- Der Wert der philosophischen Schulen
für den Redner (152-161)
- Beispiele für wirksame Beweisgründe
(162-177)
- Mittel zum conciliare
(178-184)
- Mittel zum movere
(185-290)
[Exkurs Caesars über den Witz als bestem
Mittel (216-290)]
- Abschließende Haupregel zur εὕρεσις: alles
vermeiden, was der Sache des Mandanten schaden
könnte. (290-306)
- Regeln zur τάξις (dispositio)
(307-349):
Dem Hauptteil (307-332)
folgen spezielle Regeln für politische Reden
(333-340)
und Lob und Tadel (340-349).
- Regeln zur μνήμη (memoria)
(350-360)
- Dank der Zuhörer und Erwartungen an den Fortgang
(362-367)
|
Vorwort
- Cicero
zeigt,
- Crassus
und Antonius
seien wissenschaftlich gebildete Redner gewesen, obwohl
der erstere vorgegeben habe, dass er die Griechen geringschätze,
der letztere, dass er sie gar nicht kenne (I 1-4);
- niemand könne sich ohne die wissenschaftliche Erlernung
der Redekunst, ja sogar ohne die Kenntnis der gesamten
Philosophie in der Beredsamkeit auszeichnen (I 2. II 6.);
- deshalb habe er sich bemüht, die Unterredung dieser
beiden großen Redner über die Beredsamkeit
schriftlich aufzuzeichnen (II 7.III11).
Abhandlung
Quintus
Catulus und Gaius Iulius Caesar kommen zu Crassus
und nehmen an dem Gespräch teil. Antonius,
aufgefordert, seine Ansicht über die Beredsamkeit vorzutragen
(III 12-VII 28), zeigt
- im allgemeinen: a) die Beredsamkeit sei keine Wissenschaft
(VII 29-VIII 31); b) doch könnten gewisse Regeln über
sie erteilt werden (VIII 32); c) nichts sei herrlicher als ein
vollkommener Redner (VIII 33-IX 38).
- Darauf bestimmt er den Beruf des Redners selbst (X 39-42).
Dieser umfasst:
- die gerichtlichen (genus iudiciale),
- die beratschlagenden (genus deliberativum) Reden, denen
von manchen noch hinzugefügt werden
- die Lobreden (laudationes) (X 42-XI 47).
Diese drei Arten der Reden hat die Redekunst zu berücksichtigen.
Alle anderen Gegenstände, die der Redner zuweilen zu behandeln
hat, wie Zeugnisse, Aufträge, Verweise, Aufmunterungen,
Tröstungen (XI 48-XII 50), ferner die Geschichtsschreibung,
von der eine ziemlich ausführliche Charakteristik gegeben
wird (XII 51-XV 64), endlich die unbestimmten Fragen (quaestiones
infinitae) (XV 65-XVI 68) bedürfen nicht besonderer Kunstregeln.
Wer in der gerichtlichen Beredsamkeit tüchtig ist, wird
sich in den eben angeführten Gegenständen auch ohne
besondere Kunstregeln zurechtfinden (XVI 69- XVII).
- Nachdem Antonius
die Hauptteile der Redekunst angeführt hat (XIX 77-XX 84),
schickt er folgende Bemerkung für den Unterricht in der
Redekunst voraus:
- Man muss untersuchen, was jeder leisten könne (XX
85-XXI 88);
- man muss zeigen, wen man nachahmen soll, und zugleich
hinzufügen, dass man die vorzüglichsten Eigenschaften
des Vorbildes sich anzueignen suchen müsse (XX 88-XXIII
98);
- man muss den zu behandelnden Gegenstand gründlich
überlegen und sorgfältig erforschen (XXIV 99-103);
- und alsdann muss man den eigentlichen Streitpunkt festsetzen,
wobei es sich fragt, was geschehen ist oder geschieht oder
geschehen wird, oder von welcher Beschaffenheit es ist,
wie es benannt wird. Bei der Beschaffung und Benennung der
Sache handelt es sich oft um die Auslegung von Schriftstellen
und um Beseitigung von Zweideutigkeiten (XXIV 104-XXVI 113).
- Eigentliche Lehre von der Beredsamkeit. Antonius
handelt
- zuerst von der Erfindung (inventio). Die Verpflichtung
des Redners ist eine dreifache: 1. Er soll seine Zuhörer
belehren, 2.) ihre Zuneigung gewinnen, 3.) ihre Gemüter
rühren (XXVI 114-115).
- Der Redner soll seine Zuhörer belehren und von
der Wahrheit der Sache, die er verteidigt, überzeugen.
Lehre von der Beweisführung. Den Stoff dazu bieten:
- Sachen, die nicht vom Redner erfunden werden,
sondern, als gegebene Tatsachen, nur zweckmäßig
zu behandeln sind, wie Urkunden, Zeugnisse, Verträge,
Übereinkünfte, peinliche Untersuchungen,
Senatsbeschlüsse, richterliche Entscheidungen,
obrigkeitliche Verordnungen, Rechtsgutachten u.
dgl.; hier muss man also über die Behandlung
der Beweise nachdenken;
- das, was der Redner aus den, gegebenen Tatsachen
zu machen weiß mittels der Erörterung
und Beweisführung; hier muss man also über
die Erfindung der Beweise nachdenken. Für die
einzelnen Arten der Rechtsstreitigkeiten bietet
die Redekunst fertige Beweise, Fundstätten
(loci) der Beweise. (Beweisquellen) (XXVII 116-XXIX).
Zu einer gründlichen Beweisführung ist
erforderlich: dass der Redner die erwähnten
Fundstätten in Bereitschaft habe; aber mit
Nutzen kann sie nur der Redner anwenden, welcher
seinen Geist durch Übung, Hören, Lesen
und Schreiben tüchtig ausgebildet und sich
umfassende Sachkenntnis angeeignet hat (XXX 130
und 131); das Wesen der zu behandelnden Sache ist
zu erforschen, indem man untersucht, ob es eine
Tatsache sei oder was sie für eine Beschaffenheit
habe oder welchen Namen sie führe; darauf ist
der Hauptpunkt der Sache festzustellen. Alle Streitsachen
müssen auf die Bedeutung und das Wesen im allgemeinen
zurückgeführt werden; denn alle besonderen
Streitfälle lassen sich auf gewisse allgemeine
Begriffe zurückführen. Das Studium der
Philosophie ist daher dem Redner sehr zu empfehlen
(XXX 133-XXXVIII 161); man muss wissen, dass alle
Beweisgründe entweder aus dem inneren Wesen
und der natürlichen Beschaffenheit der Sache
genommen oder von außen her hinzugenommen
werden (XXXIX-XL); es ist nicht hinreichend, zu
erfinden, was man sagen soll, sondern man muss auch
das Erfundene zu behandeln verstehen; die Behandlung
muss aber mannigfaltig sein, damit der Zuhörer
weder die Kunst bemerke noch mit Überdruss
erfüllt werde (XLI).
- Der Redner soll die Zuneigung seiner Zuhörer
gewinnen. Er soll sich daher bemühen, die Gemüter
der Zuhörer soviel als möglich zum Wohlwollen
sowohl für sich als auch für den, dessen Sache
er führt, zu stimmen. Vorschriften über die
Mittel, durch die die Gemüter zum Wohlwollen gestimmt
werden (XLII und XLIII).
- Der Redner soll die Gemüter der Zuhörer
rühren. Hierzu ist es nötig, dass der Redner
die Gesinnungen und Neigungen der Zuhörer erforsche
(XLIV) und dass er selbst von den Empfindungen, die
er bei anderen hervorrufen will, durchdrungen sei (XLV-L).
Außerdem muss der Redner auf folgende Punkte seine
Aufmerksamkeit richten: Er muss überlegen, ob die
Sache verlange, dass die Gemüter der Zuhörer
in Bewegung gesetzt werden (LI 205); er muss untersuchen,
auf welche Weise die verschiedenen Leidenschaften erregt
oder beschwichtigt werden können (LI 206-LII 211);
oft muss er in seinem Vortrag Heftigkeit und Sanftheit
miteinander mischen. Den Ton der Leidenschaft darf er
nicht sogleich anstimmen und auch nicht wieder schnell
verlassen. Die Gemütsbewegungen müssen zuweilen
durch Erregung entgegengesetzter Gemütsbewegungen
entkräftet werden (LIII 212-216); von wesentlichem
Nutzen ist hierbei der Witz, über den Gaius Iulius
Caesar einen ausführlichen und gründlichen
Vortrag hält; und zwar zeigt er, der Witz sei eine
Naturgabe, Kunstregeln ließen sich über denselben
nicht aufstellen. Was er für eine Bedeutung für
den Redner habe, zeigt er an dem Beispiel des Crassus
(LIV 216-LVII 234); außerdem spricht er ausführlich
über das Wesen des Witzes. Mit Übergehung
der Fragen, was der Witz sei und wie er entstehe (LVIII),
betrachtet er das Gebiet des Lächerlichen (LVIII
236); er zeigt, dass es dem Redner zukomme, Lachen zu
erregen (LVIII 236), inwieweit es dem Redner gezieme,
Lachen zu erregen (LVIII 237-LIX 239), und was es für
Arten des Lächerlichen gebe. Es gibt zwei Arten
des Witzigen, von denen die eine in der Sache, die andere
im Wort liegt; in der Sache, wenn man etwas als eine
Anekdote erzählt oder wenn man die Manieren eines
anderen auf spöttische Weise nachahmt (LIX 240-LX
243); im Wort, wenn durch die Spitze eines Ausdrucks
oder Gedankens Lachen erregt wird (LX 244-247). Jetzt
folgt eine genauere Erörterung des Gegenstandes:
Am meisten gefällt das Witzige, wenn durch Sache
und Wort zugleich das Lachen erregt wird. Die Quellen,
aus denen das Lächerliche abgeleitet wird, sind
zugleich auch die, aus denen sich das Ernste ableiten
lässt. Besonders sinnreich ist der aus Zweideutigkeiten
entspringende Witz. Nicht alles Lächerliche ist
witzig, und vieles, was ganz besonders Lachen erregt,
geziemt sich nicht für den Redner. Aufzählung
und Beleuchtung der einzelnen Arten des Witzigen sowohl
hinsichtlich der Sache als auch hinsichtlich des Wortes
(LXI-LXXI).
- Antonius
nimmt seinen Vortrag wieder auf und zeigt, dass der
Redner nach genauer Untersuchung der Rechtssache und
nach sorgfältiger Erforschung der Beweisgründe
der Sache und der Mittel, durch welche die Richter gewonnen
und erschüttert werden, festsetzen müsse,
was für gute und was für schlimme Seiten die
Sache habe, die guten Seiten möglichst ausschmücken
und erheben, die schlimmen verdecken. Genauere Erörterung
des Verfahrens hierbei (LXXI I-LXXV).
- Von der Anordnung des Stoffes und der Beweisgründe
(ordo, collocatio). Antonius
zeigt
- im allgemeinen: Der Redner müsse auf die Auswahl
der Beweisgründe große Sorgfalt verwenden;
die Beweisgründe sind nicht so sehr zu zählen
als vielmehr abzuwägen (LXXVI). Der Redner muss
in allen Teilen seines Vortrages auf die Gemüter
seiner Zuhörer einzuwirken suchen; oft lassen sich
auch Abschweifungen von der Sache anbringen, um die
Leidenschaften zu erregen (LXXVII 310-312). Der stärkste
Beweis muss die erste Stelle einnehmen, aber auch für
den Schluss ist Hervorragendes aufzusparen, das Mittelmäßige
aber in die Mitte zu bringen (LXXVII 313-315).
- handelt er von den einzelnen Teilen der Rede:
- Vom Eingang (exordium); er muss mit großer
Sorgfalt ausgearbeitet und dem Gegenstand der Verhandlung
angepasst werden; er muss sanft sein und aus der
Sache selbst entlehnt werden; am besten wird er
erst zuletzt ausgearbeitet (LXXVIII); er muss dem
Verhältnis der Sachen entsprechen; er ist entweder
von dem Angeklagten oder von dem Gegner oder von
der Sache oder von denen, vor welchen die Sache
verhandelt wird, herzuleiten (LXXIX); er muss mit
der nachfolgenden Rede eng verbunden sein (LXXX
325);
- von der Erzählung (narratio); sie muss kurz,
aber nicht zu kurz sein, ferner deutlich (LXXX 326-329);
zuletzt wird die übrige Einrichtung der Erzählung
erwähnt (LXXX 329-LXXXI 330);
- von der Feststellung der Hauptfrage (propositio)
(LXXXI 331);
- von der Beweisführung (confirmatio);
- vom Schluss der Rede (peroratio) (LXXXI 332).
- Bemerkungen über die Erteilung von Ratschlägen
und über die Lobreden (LXXXI 333-LXXXV).
- Vom Gedächtnis (memoria):
- von der Kunst des Gedächtnisses (LXXXVI);
- von dem Nutzen und der Wichtigkeit des Gedächtnisses
(LXXXVII 355);
- auch für ein gutes Gedächtnis ist die Kunst
des Gedächtnisses sehr nützlich (LXXXVII 356-357);
- wird gezeigt, worin die Kunst des Gedächtnisses
bestehe (LXXXVII 357-LXXXVIII 360).
Schluss
Schluss der ersten Unterredung. Entschuldigung des Antonius
wegen seines Vortrages (LXXXVIII 361); Catulus
spricht dem Antonius
seinen Dank für seinen gehaltreichen Vortrag aus; Crassus
verspricht, über die Darstellung und den äußeren
Vortrag zu reden (LXXXIX und XC)
Vorwort
- Cicero
erwähnt den plötzlichen Tod des Crassus,
seine letzten Tage und seine letzte unvergleichlich schöne
Rede (I). –
- Betrachtungen über menschliche Hinfälligkeit und
das Schicksal des Crassus
(II). –
- Tod der übrigen Männer, die an der Unterredung
teilgenommen haben: des Quintus
Catulus, Marcus
Antonius, Gaius Iulius Caesar, Quintus
Mucius Scaevola, Sulpicius.
Verbannung des Gaius
Cotta (III). –
- Betrachtungen Ciceros
über seine eigenen Schicksale. über sein Werk vom
Redner und über die Beredsamkeit des Crassus
und Antonius
(IV). –
- Einleitung in die folgende Unterredung. Die Gesellschaft
ersucht den Crassus,
seinen Vortrag über den Schmuck der Rede zu halten (V).
Abhandlung
- Bevor Crassus
zur Sache selbst schreitet, macht er
- die Bemerkung, dass eigentlich der Stoff, den der Redner
zu behandeln habe, und die Ausschmückung dieses Stoffes
sich nicht von einander trennen lassen (V). – Wunderbare
Übereinstimmung unter allen Wissenschaften. – Es gibt
nur eine Beredsamkeit, auf welche Gebiete des Vortrages
sie auch angewendet werden mag. Alle Arten von Reden haben
die nämliche Quelle sowie auch das nämliche Rüstzeug
und den nämlichen Schmuck. Weder der Schmuck der Rede
lässt sich finden ohne gut geordnete und deutlich ausgedrückte
Gedanken, noch kann irgendein Gedanke lichtvoll sein ohne
das Licht der Worte (V-V1).
- Hierauf legt Crassus
seine Ansicht über die Beredsamkeit im allgemeinen
dar. Indem er von der ausgesprochenen Behauptung ausgeht,
dass es nur eine Beredsamkeit gebe, zeigt er, dass, wie
die Dinge der Natur und die Künste, so auch die Rede
und Sprache mehrere untereinander verschiedene Dinge umfasse,
die jedoch eines gleichen Lobes wertgeachtet werden. Dies
zeigt sich bei den vorzüglichsten Dichtern und Rednern,
die ungeachtet der Verschiedenheit ihrer Schreibart jeder
in seiner Art des größten Lobes würdig sind.
Die aufgestellte Behauptung wird durch Beispiele bewiesen
(VII-IX 33). – Ungeachtet der so großen Verschiedenheit
und Mannigfaltigkeit der Redeweisen, die aus der großen
Verschiedenheit der Fähigkeiten der Redner hervorgeht,
lassen sich doch für die Beredsamkeit allgemein gültige
Regeln aufstellen; nur muss der Lehrer der Beredsamkeit
besonders darauf achten, wohin einen jeden seine natürliche
Anlage vorzugsweise führt (IX 34-36).
- Jetzt folgt die Lehre selbst von dem Schmuck oder der Schönheit
der Rede. Grundregel: Wir müssen echt lateinisch, deutlich,
geschmückt und dem Gegenstand der Verhandlung angemessen
reden. Über die Reinheit und Deutlichkeit der Rede Regeln
zu erteilen, hält er für überflüssig, dass
dies schon in den Schulen gelehrt wird. Er beschränkt sich
daher nur auf einige Bemerkungen.
- Die Sprachrichtigkeit (der echt lateinische Ausdruck)
wird besonders durch das Lesen der Dichter und Redner gefördert
(X). Man muss gute Worte gebrauchen und bei ihnen den richtigen
Gebrauch ihrer grammatischen Formen beobachten. Auch die
Zunge und den Ton der Stimme muss man regeln, um sich eine
richtige und feine Aussprache anzueignen (XI und XII).
- Die Deutlichkeit beruht auf Sprachrichtigkeit, auf Anwendung
gebräuchlicher und die Sache deutlich bezeichnender
Worte, auf Vermeidung zweideutiger Ausdrücke und Reden,
ferner darauf, dass man nicht zu lange Perioden bilde, sinnbildliche
Darstellungen nicht sehr ausdehne, die Gedanken nicht zerreiße,
die Zeiten nicht umkehre, die Personen nicht verwechsle,
die Ordnung nicht verwirre (XIII).
- Der Schmuck oder die Schönheit der Rede. Allgemeine
Betrachtung. Die Schönheit und Angemessenheit der Rede
sind die Teile der Beredsamkeit, auf denen ihr ganzer Ruhm
beruht. Die Schönheit umfasst alle Vorzüge der
Rede, Deutlichkeit, Fülle, lichtvolle Darstellung der
Sachen und Gedanken, rhythmische Bewegung der Rede. Die
Angemessenheit der Rede verlangt, dass man den Ton der Rede
so zu stimmen weiß, wie es die Würde der Sachen
und Personen erheischt. Wer sich diese beiden Eigenschaften
aneignen will, der muss das gründlichste Studium anwenden
und sich die umfassendsten und gediegensten Kenntnisse über
alle Verhältnisse und Beziehungen des menschlichen
Lebens zu erwerben suchen. Und diese Kenntnisse müssen
zugleich auch mit Rechtschaffenheit und der höchsten
Klugheit verbunden werden (XIV), d. h. die Kunst des Denkens
und Redens, worin die Weisheit besteht, muss der Redner
in sich vereinigen.
Diese Bemerkung veranlasst den Crassus
zu einer Abschweifung, in der er zeigt, dass bei den alten
Griechen und Römern beide Künste vereinigt gewesen
seien (XV), dass aber Sokrates
die in der Wirklichkeit zusammenhängenden Wissenschaften,
weise zu denken und schön zu reden, in seinen Untersuchungen
getrennt habe und dass daraus die ungereimte, schädliche
und tadelnswerte Trennung der Zunge und des Herzens hervorgegangen
und eine Trennung der Lehrer der Weisheit und der Lehrer
der Beredsamkeit bewirkt worden sei (XVI). Aufzählung
der sokratischen Schulen, unter denen sich die epikureische
wegen ihrer Grundsätze am wenigsten für den Redner
eignet (XVII), auch nicht sehr die stoische wegen ihrer
mit dem gewöhnlichen Leben in Widerspruch stehenden
Ansichten und wegen ihrer dem Volk ganz unverständlichen
Ausdrucksweise, am meisten aber die der Peripatetiker und
die der alten und der neuen Akademiker (XVIII). Insbesondere
muss sich der Redner die dialektische Gewandtheit des Aristoteles
und des Neu-Akademikers Karneades anzueignen suchen (XIX).
Dann kehrt er zu dem schon ausgesprochenen Satz zurück,
dass der erst ein wahrer und vollkommener Redner sei, welcher
mit der Gewandtheit der philosophischen Dialektik die Übung
der Rednerschule und die Fertigkeit im Reden verbinde (XXI).
– Einige Worte über des Crassus
Studiengang (XXII). – Die Wissenschaften und Künste,
die der Redner zum Behufe der Beredsamkeit treibt, werden
vom Redner mit weniger Tätigkeit und mit geringerem
Zeitaufwand getrieben als von denen, die dieselben zu ihrem
Lebenslauf gemacht haben. Daher ist auch die Erlernung derselben
nicht zu schwierig (XXIII). Will aber einer nicht ein gewöhnlicher,
sondern ein Redner in höherem Sinne sein, so muss er
sich einen großen Vorrat von mannigfaltigen Sachkenntnissen
aneignen (XXIV).
Jetzt kehrt Crassus
zu dem eigentlichen Gegenstand vom Schmuck der Rede zurück.
Der Schmuck bezieht sich teils auf die ganze Rede, auf die
ganze Färbung der Rede, teils auf einzelne Worte und
Gedanken, auf Verzierungen der Rede in einzelnen Worten
und Gedanken. Diese einzelnen Glanzpunkte oder Zierate dürfen
nicht gleichmäßig über die ganze Rede ausgeschüttet,
sondern müssen zweckmäßig und sparsam verteilt
sein, damit nicht Überdruss und Ekel erregt werde (XXV).
Die Rede muss auch schattige Stellen haben, damit die Lichtseiten
um so mehr hervortreten. Die Lieblichkeit des Redners soll
herb und kernhaft sein, aber nicht süßlich und
kraftlos. Das höchste Lob der Beredsamkeit besteht
in der Vergrößerung der Gegenstände (XXVI),
die bei der Beweisführung, bei der Gewinnung der Gemüter
und ganz besonders bei der Aufregung der Gemüter angewendet
wird. Förderlich für die Vergrößerung
sind die Übungen im Loben und Tadeln, ferner die sogenannten
Gemeinplätze (Beweisquellen), von denen ein Teil doppelseitige
Erörterungen, in denen über einen allgemeinen
Satz für und wider gesprochen wird, enthält. Diese
dialektischen Übungen sind den Peripatetikern und Akademikern
eigentümlich (XXVII). Von diesen muss der Redner, was
er nötig hat, entlehnen.
Hier macht nun Crassus
eine neue Abschweifung über die Einteilung der Reden
nach der Ansicht der Philosophen. Die bürgerliche Rede
zerfällt in zwei Arten, von denen die eine sich mit
Streitfragen beschäftigt, die nach Zeit und Personen
bestimmt sind, die andere unbestimmte Fragen über etwas
Allgemeines behandelt (XXVIII). Beide Arten beziehen sich
entweder auf das Erkennen oder auf das Handeln. Die Erkenntnis
zerfällt in drei Arten: Mutmaßung, Erklärung
und Folgerung, und jede dieser Arten zerfällt wieder
in mehrere Unterarten (XXIX). Die auf das Handeln bezüglichen
Streitfragen beschäftigen sich entweder mit der Erörterung
einer Pflicht oder mit Aufregung und Dämpfung der Leidenschaften.
Nach dieser Erörterung erklärt Crassus
diejenigen Reden für die schönsten, welche, von
der besonderen Streitfrage ausgehend, sich zu der Entwicklung
des Wesens der ganzen Gattung erheben. Um dies aber zu erreichen,
muss man sich die umfassendsten und gründlichsten Sachkenntnisse
aneignen und daher die Wissenschaften und namentlich die
ganze Staatswissenschaft sowie die Philosophie umfassen.
Reichtum an Sachen erzeugt Reichtum an Worten, und wenn
in den Sachen selbst, von denen man redet, Würde liegt,
so entspringt aus der Natur der Sache selbst Glanz und Schönheit
in den Worten (XXX und XXXI). – Catulus,
des Crassus
Vortrag bewundernd, bemerkt, dass die früheren Lehrer
der Beredsamkeit, die Sophisten, wie Hippias, Prodikos,
Thrasymachos, Protagoras, Gorgias, das ganze Gebiet der
freien und edlen Wissenschaften und Künste, als mit
ihrer Wissenschaft in Verbindung stehend, umfasst hätten
(XXXII). – Auch Crassus
führt eine Anzahl von alten Römern an, die als
Redner oder Staatsmänner im Besitz der zu ihrer Zeit
in Rom bekannten Wissenschaften waren, und klagt die Trägheit
seiner Zeit an (XXXIII). Darauf beruft er sich auf die sieben
Weisen, auf Peisistratos, Perikles,
Kritias, Alkibiades,
Dion, Timotheos, Epameinondas, Agesilaos, Philolaos: lauter
Männer, die die Tüchtigkeit im praktischen Leben
mit der Wissenschaft verbanden (XXXIV). Alsdann gedenkt
er des Aristoteles, der in seinem Unterricht Sachkenntnis
mit Redeübung verband. Zuletzt erklärt er, dass
weder die Gelehrsamkeit ohne Redefertigkeit noch die Redefertigkeit
ohne Gelehrsamkeit Lob verdienen; dem kenntnisreichen Redner
aber gebühre der Vorrang vor allen (XXXV).
Nach einigen Bemerkungen des Cotta,
Caesar und Sulpicius
(XXXVI) kehrt Crassus
zu seiner Aufgabe, die Schönheit und den Schmuck der
Rede abzuhandeln, zurück.
Die Schönheit und der Schmuck der Rede entspringen
entweder aus einzelnen Worten oder aus der Verbindung der
Worte.
- Die einzelnen Worte sind entweder eigentliche oder
übertragene oder neue; diesen fügt er bald
darauf noch die ungewöhnlichen hinzu.
Von den eigentlichen Worten muss man die auserlesenen
und lichtvollen anwenden, die niedrigen und verschollenen
vermeiden (XXXVII).
Die ungewöhnlichen, meist altertümlichen Worte
gewähren, an schickliche Stellen gebracht, der
Rede ein würdevolles Ansehen.
Die neuen Worte sind teils zusammengesetzte, teils einfache
(XXXVIII 152-154).
Die übertragenen (metaphorischen) Worte. Man gebrauche
solche, welche die Sache veranschaulichen oder deutlicher
bezeichnen oder Kürze des Ausdrucks bewirken (XXXVIII
155 – XXXIX) – Grund, warum die übertragenen Worte
mehr gefallen als die eigentlichen. Man hüte sich
aber vor solchen Übertragungen, in denen keine
Ähnlichkeit liegt (XL) sowie auch vor solchen,
in welchen die Ähnlichkeit zu weit hergeholt ist,
und vor solchen, welche eine widrige Vorstellung hervorrufen
können, oder vor solchen, welche die Sache zu stark
oder zu schwach oder zu eng ausdrücken. Die Übertragung
ist, wenn sie zu hart erscheinen möchte, durch
ein vorgesetztes Wort zu mildern (XLI 163-165). – Aus
der Metapher geht die Allegorie hervor, die auf der
Verbindung mehrerer Worte beruht (XLI 166); bei dieser
muss man sich vor Dunkelheit hüten (XLII 167).
– Hieran schließen sich die Metonymie, die Vertauschung
eines Wortes, die Synekdoche (XLII 168) und die Katachresis
(Wortmissbrauch) (XLIII 169).
- Die Verbindung der Worte. Hier kommt es erstens auf
die Stellung der Worte, zweitens auf den Rhythmus der
Worte an.
Die Stellung der Worte besteht darin, dass die Worte
sich bequem und glatt zusammenfügen und nicht rauh
zusammenstoßen oder auseinanderklaffen (XLIII).
Der Rhythmus der Worte besteht in der nach gewissen
Tonverhältnissen abgemessenen Bewegung der Rede
(XLIV). Die Beobachtung des Rhythmus ist wegen der großen
Biegsamkeit und Geschmeidigkeit der Sprache minder schwierig,
als es für den ersten Augenblick scheint; zudem
zeigt sich, wie in allen Schöpfungen der Natur
und der Kunst, so auch in der Rede in Beziehung auf
ihre rhythmische Gestaltung die innigste Verbindung
der Schönheit mit dem Nutzen und der Notwendigkeit
(XLV-XLVI). Der Rhythmus der Rede beruht auf dem Gebrauch
gewisser Versfüße, wobei man sich jedoch
hüten muss, dass die Rede nicht durch zu häufige
Versfüße ein Vers oder versähnlich werde.
Angabe der Versfüße, welche sich für
den Redner am besten eignen (XLVII), und Bemerkungen
über die Anwendung der Rhythmen (XLVIII und XLIX).
Die größte Sorgfalt ist auf den Schluss der
Perioden zu verwenden. Selbst der ungebildete Haufe
zeigt Sinn und Empfänglichkeit für die Schönheit
einer rhythmisch gebildeten Rede (L), dass die Rhythmen
und die Töne in der innigsten Verwandtschaft mit
dem Wesen des menschlichen Geistes stehen (LI).
Die Schönheit und der Schmuck der ganzen Rede,
mag sie der erhabenen oder niedrigen oder mittleren
Redeform angehören, hinsichtlich ihrer Gestalt
und Färbung beruht darauf, dass natürliche
Anmut sich über das Ganze verbreitet und die Worte
zu wohlgegliederten Perioden, die Gedanken aber zu erhabener
Würde der Rede gebraucht werden (LII).
Endlich dient zur Ausschmückung und Belebung der
Rede der Gebrauch der Redefiguren in den Gedanken und
in den Wörtern (LII 201-LIV).
- Hierauf redet Crassus
von der Angemessenheit und Schicklichkeit der Rede. Diese beruht
auf sorgfältiger Beachtung der Sache der Zuhörer,
der Personen und der Zeit. Man muss daher die höhere die
niedere und die mittlere Redeform auf eine dem Wesen des zu
behandelnden Gegenstandes angemessene Weise auswählen (LV).
- Zuletzt trägt Crassus
seine Ansicht über den äußeren Vortrag (actio)
vor, der in der Beredsamkeit die größte Macht hat
(LVI). Jede Gemütsbewegung hat ihre eigenen Mienen, Töne
und Gebärden. Die Töne müssen dem Redner, wie
die Farben dem Maler, zu Gebote stehen, um die mannigfaltigen
Gemütsbewegungen auszudrücken (LVII-LVIII). – Die
Gemütsbewegungen muss das Gebärdenspiel begleiten,
das aber nicht ein bühnenmäßiges sein darf,
sondern ein kräftiges, von den Waffen oder der Ringschule
entlehntes. Hierbei kommen die Hände, das Gesicht und ganz
besonders die Augen in Betracht (LIX). Das wichtigste aber im
äußeren Vortrag ist die Stimme. Für ihre Erhaltung
und Ausbildung muss der Redner möglichst Sorge tragen.
Die Übung, die Stimme stufenweise aufsteigen und hinabsteigen
und so die ganze Tonleiter durchlaufen zu lassen, trägt
einerseits zur Erhaltung der Stimme bei, andererseits verleiht
sie dem äußeren Vortrag Lieblichkeit (LX und LXI
227-228).
Schluss
Catulus,
dem Crassus
für seinen Vortrag seinen Dank aussprechend, beklagt, dass
sein Schwiegersohn Hortensius nicht zugegen gewesen ist, worauf
Crassus
sich in eine Lobeserhebung dieses jungen, so; hoffnungsvollen
Redners ergießt (LXI 229-230).
|